Kreisverwaltung gibt Tipps
Kreis Germersheim: Keine Eile beim Führerscheintausch

Der Führerschein war bisher grenzenlos gültig. Alle Führerscheinbesitzer müssen den Führerschein umtauschen. | Foto: andibreit/pixabay
  • Der Führerschein war bisher grenzenlos gültig. Alle Führerscheinbesitzer müssen den Führerschein umtauschen.
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Kreis Germersheim. Die Führerscheinstellen der Kreisverwaltungen Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadtverwaltung Landau informieren, dass der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Umtausch bis zum 18. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine geregelt hat. Zu den Altdokumenten gehören auch jene Plastikführerscheine in Scheckkartengröße, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie sind unbefristet, also lebenslang gültig – was sich nach dem Umtausch ändern wird.
Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine für 15 Jahre befristet. Mit dem Führerscheinumtausch sollen die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden, sodass bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich werden. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine Registrierung in einem zentralen Register sichergestellt.
Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle.
Die Führerscheinstellen rechnen insbesondere in der Anfangszeit mit einem deutlich erhöhten Antragsaufkommen. Auf Grund der vorgesehenen Staffelung des Umtauschs ist aber keine Eile geboten. Mitzubringen sind die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 24 Euro. Eine Prüfung der Eignung durch ärztliche Gutachten oder die Ablegung von Prüfungen ist mit dem Austausch nicht verbunden.
Weitere Informationen bieten die Internetseiten der Stadt Landau und der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße. ps. 

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 Vor 1953      19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

II. Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Autor:

Wochenblatt Archiv aus Germersheim

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