Benzenloch Leichtsinn Mittelwald
Trinkwasser gefährdet? Stadtratsbeschluss

Tiefbrunnen MW
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Ist nach dem Luftsauerstoff das wichtigste Lebensgut Trinkwasser für Haßloch, Dudweiler und Iggelheim gefährdet? Durch was?
Die Wasserschutzgebietsverordnung für GWH Benzenloch (im Stadtgebiet NW) endete am 21.1.2004, daher soll eine Neuausweisung des WSG erfolgen. Hierzu verabschiedete der Stadtrat Neustadt gerade eine Resolution:

In Anbetracht der Klimaentwicklung mit Zunahme von Trockenperioden mit (..) steigendem Druck auf die Neustadter Grundwasserreserven erscheint eine Beibehaltung der zulässigen Förderung von jährlich bis zu 2 Mio. m³ Wasser der Stadt Neustadt als zu hoch“.
Eine Begrenzung der Fördermenge auf max. 1,5. Mio./a (..) ergibt eine Verringerung der WSG-Fläche um rund 5 km² “.
In Anbetracht, dass (..) die GWH noch über bestehende Wasserrechte (..) im Haßlocher Mittelwald verfügt, wird eine Beschränkung auf 1,5 Mio. m³/a erbeten“. Der Stadtrat regt eine gemeinsame Verbindungsleitung zwischen den Werken der GWH und der SWN an. „Als Ausgleich für die Trinkwasserentnahme sind die GWH zu verpflichten, grundwasseranreichernde Maßnahmen umzusetzen“.

Ein Dauerrisiko besteht durch im Boden des Gebietes Benzenloch schlummernde Schadstoffe und durch potentielle Einträge von oben: Schadstoffunfälle auf naher B39 und A65 oder Bodennutzungen. Wegen der Gefahrstoffe erfolgten Ende 80er Jahre umfangreiche Schriftwechsel zwischen SPD, Stadt NW, GWH und Regierung. Schadstoffe blieben im Boden als Ersatz erfolgte im MW der 240 m Tiefbrunnen und Erklärung als Schutzgebiet.
Widerspruch: SGD genehmigt Durchleitung des neuen Rehbachlaufes im anerkannten “Trinkwasser- reserveschutzgebiet“ im Haßlocher Wald(MW). Die Nutzung des Ordenswaldes ab Neustadt als Rückhalteraum/Retention bei HW lehnt SGD ab. Dortige Trinkwasserbrunnen seien gefährdet. War bis 2012 nie ein Thema. Laut Schreiben der Stadtwerke Neustadt bestehe auch weiterhin bei HW keine Gefahr!
Der Stadtratsbeschluss zeigt das Dilemma auf in das Menschen SGD und GWH manövrierten.

  1. SGD genehmigt einen neuen Bachlauf durch ein von der Bezirksregierung anerkanntes . Wasserschutzgebiet.
  2. Gemeindeverwaltung und GWH wussten spätestens 1981 um den Gefährdungszustand des Benzenloch Bescheid. Als BM und jetzt Landrat drückt Herr Ihlenfeld die Bachverlegung seit 2011 vehement durch.                                                                 

Gegenüber dem fahrlässigen Umgang mit Trinkwasser für 29 000 Bürgern waren alle Warnungen vergebens. Wie auf anderen Feldern waren auch hier Kooperationen zw. Stadt und Haßloch bisher ausgeblieben. Der Oberbürgermeister aktuell: „Gespräche ohne Ergebnis“.

Fazit:

Schadstoffe im Boden, Reduzierung der Fördermengen von der Stadt erwünscht, optimales Gewinnungsgebiet im MW vorhanden, mittenhindurch genehmigt SGD eine Bachverlegung, darauf arbeiteten Bürgermeister und Landrat hin.
Bund Naturschutz Bayern: „Wasser wird in diesem Jahrtausend der wichtigste Rohstoff der Menschheit sein. Nachhaltiges Denken und Handeln werden noch wichtiger als jemals zuvor“.

Tiefbrunnen MW
Brunnen
Benzenloch
Autor:
Günter Moses aus Haßloch
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