Logistikzentrum - die tickende Zeitbombe
Schwarz auf Weiß!

Am Dienstag, den 3. Dezember war es endlich soweit!
Ralf Berger (HLL) und unserer Vorsitzenden Barbara Schuster wurde nun endlich Einblick in die Widerspruchsakte des Investors gewährt. Auf elf langen Seiten, legte der Widerspruchsführer (=Investor) ausführlich aus seiner Sicht dar, warum die ablehnenden Entscheidungen der Kreisverwaltung DÜW unzulässig sind. Detailliert begründete er mehrmals in seiner Argumentationskette, dass Bürgermeister Lorch als Befürworter des Projektes maßgeblich auf die Umsetzung des Bauvorhabens Logistikzentrum Einfluss nahm!

Erst im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen im Mai 2019 in Haßloch, relativierte er wohl auch auf Grund des aufkommenden Drucks aus der Bevölkerung seinen Standpunkt und räumte in dieser Phase in öffentlichen Stellungnahmen mit bedauernden Tenor ein, dass die Gemeinde nur beschränkt Einwirkungsmöglichkeiten auf die „Realisation“ des Bauvorhabens habe.
„Als Amtsperson müsse er auch gegenüber Investoren offen sein!“ argumentierte Bürgermeister Lorch im SWR Interview im Dezember 2018. Stand heute, wurde aber bisher nur der Investor zu seinen Wünschen bezüglich des neu zu erstellendem Bebauungsplan (Am Obermühlpfad) befragt, und nicht die Anwohner des ehemaligen Industriegebietes Süd.
Der Beschluss des Gemeinderats vom 13.März 2019 der Veränderungssperre sollte der Gemeinde ihre Planungshoheit wieder zurückgeben. Jedoch wurden seitdem mehrere Ausnahmen zu der Veränderungssperre durch den Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, was dem eigentlichen Beschluss vom 13.3.19 zu wider laufen kann. In diese Richtung argumentiert übrigens auch der Anwalt des Investors. Haben diese Entscheidungen der Gemeindevertreter etwa Konsequenzen?

Der aktuelle Grundstücksverkauf der Fläche neben der Seemannsklause (Eigentümer Gemeinde) wirft ebenso Fragen auf: Das Grundstück liegt gegenüber dem Grundstück II, das die Gemeinde an den Investor im Juni 2018 verkauft hat. Es findet sich in der Widerspruchsbegründung folgender Absatz: „Die Gemeinde weist darauf hin, dass sie das Grundstück II für den Bau einer Verbindungsstraße erworben habe, um starken Schwerlastverkehr aufzufangen.“ In einer Sackgasse, die am Rehbach endet, wäre das wohl kaum möglich gewesen. Das Grundstück auf der anderen Rehbachseite wird ausgerechnet jetzt zum Verkauf angeboten?

Aktuell wurden weitere Bauprojekte beschlossen:
- Neubau einer Tankstelle im 24/7-Betrieb (Gelände ehemaliger Minigolfplatz, neben der aktuellen Tankstelle vom real)
- Ausbau/Instandsetzung der Siemens-/und Fabrikstraße im ehemaligen Industriegebiet Süd
- Auch die kürzlich fertig abgeschlossene Sanierung der Westrandstraße wirft Fragen auf. Wir zitieren: „Autobahnähnlicher Unterbau einschließlich Spurverbreiterung“… Belastungsklasse 32: Industriestraße - nur Autobahnen sind noch stärker belastbar!
- Außerdem soll das überschwemmungsgefährdete Investorengelände mit einem Hochwasser-Damm vor Überflutungen geschützt werden.

Auch das Thema Lärm steht in diesem Kontext. Besänftigte Lorch die BürgerInnen in der Sitzung am 13.3.2019 noch mit folgender Aussage: „... dass er den Sofortvollzug nicht beantragt habe, weil der Bauantrag für das Logistikzentrum derzeit nicht genehmigungsfähig sei: Einige Stellungnahmen von Behörden sowie das vom Investor vorzulegende Verkehrsgutachten und eine überarbeitete Lärmprognose fehlten noch.“
Umso mehr erstaunt waren Berger und Schuster, als sie beide über diese Textpassage in der Akte stolperten: „Die Gemeinde Haßloch verzichtet ausdrücklich auf die Erstellung eines Verkehrsgutachtens.“
Lorch dementierte dies zwar in der Einwohnerversammlung am 3.12.2019 auf Nachfrage von Barbara Schuster. Jedoch denken wir, dass Lorch die Fragestellung missinterpretierte; und es unserer Meinung nach, bei seiner Antwort um die Schätzung eines Verkehrsaufkommens ging. Laut Widerspruchsakte verlangte die Verwaltung am 5.April 2018 vom Investor, eine Berechnung des Verkehrsaufkommens vorzulegen. Diese erhielt die Gemeinde per email am 13.April 2018. Danach schreiben die Anwälte des Investors: „Die Gemeinde Haßloch verzichtete ausdrücklich auf die Erstellung eines Verkehrsgutachtens.“
Die Berechnung des Verkehrsaufkommens wurde zwar gefordert, aber ein Verkehrsgutachten geht weiter. Berechnungen können falsch sein - irren ist menschlich - wer haftet bei einer falschen Berechnung?

Lärm macht nachweislich krank. Die Grenzwerte laut WHO für den maximal zulässigen Lärmpegel im Bereich Lachener Weg, Schubertstraße, Rotkreuz- und Lindenstraße sind bereits heute schon überschritten und eine Vielzahl von Anwohnern klagt über Herz-, und Kreislaufbeschwerden, verursacht durch den starken Verkehr und den daraus resultierenden Lärm.

Zusammenfassend bleibt festzustellen. Auch wenn es sich bei einem Anwaltsschreiben um die strategische Beschreibung eines Sachverhaltes zugunsten des Mandanten handelt und dies nicht als die ausschließliche Wahrheit darstellt, kommen doch einzelne Unklarheiten und Vermutungen ans Tageslicht, die seitens der Gemeinde bisher nicht ausgeräumt werden konnten. Die scheibchenweise Salamitaktik bei den Informationen sowie sperriger und bewusst täuschender Umgang mit Instrumenten, wie der Veränderungssperre, stimmen weiterhin misstrauisch.

Lorch ist eindeutig als Befürworter des Projektes genannt, seine teils widersprüchlichen Aussagen untermauern nicht seine Glaubwürdigkeit. Wir appellieren weiterhin an unserem Bürgermeister, dass er sich in erster Linie die Belange der Haßlocher BürgerInnen zu Herzen nimmt. Dafür haben wir ihn gewählt.

Es grüßt das Bürgerengagement Haßloch e.V.

Autor:

Barbara Schuster aus Haßloch

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