Anmeldung der Schulanfänger 2020/21 im September
Ab in die Schule

Zum Schulbeginn kommt den Erstklässlern einiges in die Tüte.  Foto: Pixabay/annoa
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Haßloch. Alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2020/21 schulpflichtig werden, sind durch die Erziehungsberechtigten anzumelden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten weisen den Schulleiter/die Schulleiterin auf eine offensichtliche oder vermutete Behinderung ihres Kindes hin.
Folgendes ist zu beachten: Alle Kinder, die zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. August 2020 das sechste Lebensjahr vollenden werden, müssen angemeldet werden.
 Zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden.
Sogenannte Kann-Kinder werden erst im Februar 2020 vor Schuljahresbeginn angemeldet.
Die Anmeldung erfolgt nach den angegebenen Schulbezirken in der Ernst-Reuter-Schule und in der Schillerschule.
Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken bildet die jeweilige Straßenmitte, beginnend mit der Meckenheimer Straße, entlang der Bahnhofstraße, Kirchgasse bis zur Einmündung Burgweg, von dort aus Sägmühlweg bis zum Ortsende.
Zum Schulbezirk der Ernst-Reuter-Schule gehört das Gebiet des Westteils von Haßloch. Der Schulbezirk der Schillerschule umfasst den übrigen Ortsbereich der Gemeinde Haßloch.
Folgende Anmeldezeiten sind zu beachten:
Ernst-Reuter-Schule: Donnerstag, 12. September, 16 bis 18 Uhr;
Schillerschule: Donnerstag, 12. September, 16 bis 18 Uhr. bev/ps

Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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