17-jähriger Mofa-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis
- Die Polizei hielt einen Mofa-Fahrer an, der keine gültige Fahrerlaubnis hatte.
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Grünstadt. Eine Streife der Polizeiinspektion Grünstadt stoppte am Donnerstag, 07 August, gegen 13.30 Uhr einen 17-jährigen Rollerfahrer in der Uhlandstraße. Der Jugendliche war zuvor mit etwa 45 km/h unterwegs – zu schnell für die vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung.
Roller zu schnell – technische Manipulation festgestellt
Bei der Verkehrskontrolle legte der Jugendliche eine Mofa-Prüfbescheinigung sowie die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vor. Diese erlaubt jedoch nur das Führen von Kleinkrafträdern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Schnell stellte sich heraus: Der Roller war technisch verändert worden und überschritt diese Grenze deutlich.
Fahrerlaubnisklasse AM wäre erforderlich gewesen
Aufgrund der festgestellten Veränderungen hätte der 17-Jährige mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt. Die Polizeibeamten untersagten daraufhin die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Jugendliche gesteht die Tat
Im Rahmen der Ermittlungen gestand der Grünstadter den Verstoß. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass technische Manipulationen an Kleinkrafträdern nicht nur illegal, sondern auch gefährlich sind. [red]
Autor:Reiner Bohlander aus Frankenthal |
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