Außengastronomie: Stadt Frankenthal ermöglicht längere Öffnungszeiten

- Außengastronomie in Frankenthal
- Foto: Pressestelle Stadt Frankenthal / Torsten Zimmermann
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Frankenthal. Pünktlich zu den für das Wochenende (14./15. Juni 2025) angekündigten hochsommerlichen Temperaturen dürfen sich Frankenthaler Gastronomiebetriebe auf verlängerte Öffnungszeiten ihrer Außenbereiche freuen: Ab sofort ist eine Bewirtung unter freiem Himmel an Wochenenden und vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr möglich, an allen anderen Tagen bis 23 Uhr. Die Stadt Frankenthal hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt bis 31. Oktober 2025 und vom 1. April 2026 bis 31. Oktober 2026.
„Wir möchten den Frankenthalerinnen und Frankenthalern sowie unseren Gästen auch in den Abendstunden ein attraktives gastronomisches Angebot bieten – insbesondere in den wärmeren Monaten“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer: „Gleichzeitig stärken wir mit der Maßnahme die lokale Gastronomie und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber umliegenden Städten.“
Zusätzlich können Gastronomiebetriebe im Innen- und Außenbereich bis zu zwölf Tanzveranstaltungen pro Jahr mit musikalischer Begleitung anmelden. Ansprechpartner ist die Gaststättenabteilung, Max Estelmann, Telefon 06233 89937. Hier gelten zusätzlich die entsprechenden Lärmschutzvorgaben.
Die Stadt Frankenthal behält sich vor, die Auswirkungen der verlängerten Öffnungszeiten im Laufe der Geltungsdauer auszuwerten und gegebenenfalls anzupassen. Ziel ist es, sowohl dem Bedürfnis nach geselligem Beisammensein im Freien als auch dem Ruhebedürfnis der Anwohner gerecht zu werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nummer 26 zu finden, abrufbar auf www.frankenthal.de/amtsblatt. red/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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