Bekanntmachung
Bekanntmachung über die Duldung von Vorarbeiten zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die A 61

Bekanntmachung über die Duldung von Vorarbeiten zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die
A 61 – sechsstreifiger Ausbau Frankenthal-Landesgrenze RLP/BW
Abschnitt A (Frankenthal-Mutterstadt)

Das Land Rheinland-Pfalz in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Worms, hat die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin) beauftragt, auf dem Gebiet der Gemeinde Frankenthal den sechsstreifigen Ausbau der A 61 und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.g. Bauvorhaben durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf den Grundstücken der

Gemeinde Frankenthal
Gemarkung Eppstein, Flurstücke 505/10, 650/2, 650/6, 713/4, 784, 786, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 911, 912, 913, 914, 915 916, 917, 918, 919, 920 921, 922, 932, 933, 935/1, 93572, 936, 937, 938/1, 939, 940, 942

Gemarkung Flomersheim, Flurstücke 1185/1, 1190/1, 1200/1, 1203/1, 1370/1, 1377/2, 1380/2, 1415, 1416, 1420, 1422, 1425/2, 1425/4, 1428/1, 1429/3, 1430/1, 1433/2, 1438/1, 1440/1, 1442/1, 1444/1, 1449/1, 1450, 1618, 1620/1, 1621/3, 1622/1, 1623/1, 1624/1, 1625/1, 1630/1, 1632/1, 1633/3, 1633/4, 1635/1, 1637/1, 1640/1, 1650/1, 1651/1, 1738/1, 1743/5, 1744/7

Gemarkung Frankenthal, Flurstücke 5434, 5442, 5602, 5603, 5604, 5605, 5606/1, 5606/2, 5607, 5608/1, 5608/2, 5609, 5617, 5619, 5621, 5623, 5625, 5626, 5627, 5628, 5629, 5630, 5631, 5632, 5635, 5636, 5637
in der Zeit
• von Montag, den 01. Februar bis Freitag, den 29. Oktober 2021
planungsbegleitende Vermessungsarbeiten,
• von Montag, den 01. März bis Donnerstag, den 30. Dezember
Kampfmitteluntersuchungen, hier insbesondere punktuelle Aufgrabungen, bei Fund Beräumung und anschließender Verfüllung der Aufgrabung,
• von Montag, den 22. März bis Donnerstag, den 30. Dezember
Baugrunduntersuchungen, hier insbesondere Bohrungen, Rammsondierungen und Bohr-kernuntersuchungen mit mobilen Bohrgeräten und anschließender Verfüllung,
durchzuführen.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahmen unabdingbar sind, sind Sie nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Grundstücksberechtigte verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Worms, Schönauer Str. 5 in 67547 Worms oder durch
2. E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur an: lbm@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Fußnote:
vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)“

In Vertretung
A. Bonaventura
Stellv. Dienststellenleiterin

Landesbetrieb Mobilität Worms
Schönauer Str. 5
67547 Worms

Autor:

Johanna Breckow aus Frankenthal

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