Amerikanische Faulbrut in Maxdorf nachgewiesen – Sperrzone
- Der Kreis hat nach einem Nachweis Sperrzonen eingerichtet.
- Foto: Rhein-Pfalz-Kreis
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Frankenthal. Im Rhein-Pfalz-Kreis ist die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine gefährliche Bienenseuche, amtlich festgestellt worden. Der Ausbruch wurde am 11. August 2025 in einem Bienenstand in Maxdorf nachgewiesen. Das Veterinäramt hat daraufhin eine Allgemeinverfügung mit einer Sperrzone erlassen, die auch die Gemeinde Birkenheide sowie das Landschaftsschutzgebiet Heidewald umfasst.
Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich Honigbienen befällt. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Auch Honig aus betroffenen Regionen kann ohne Risiko verzehrt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern.
Einschränkungen und Pflichten für Imker
Innerhalb der Sperrzone gelten strenge Regeln:
• Amtliche Untersuchung aller Bienenvölker im Sperrbezirk, Wiederholungsuntersuchung nach zwei bis neun Monaten.
• Verbot der Verbringung von Bienenvölkern, Bienen und beweglichen Bienenständen.
• Leere Bienenkästen müssen bienendicht verschlossen werden.
Betroffen sind in der Sperrzone rund 16 Imker, die ihre Völker dem Veterinäramt in Ludwigshafen melden müssen.
Zweite Allgemeinverfügung im Rhein-Pfalz-Kreis
Bereits im Juli wurde im Rhein-Pfalz-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, nachdem die Seuche im benachbarten Landkreis Bad Dürkheim aufgetreten war. Damals reichte der Sperrbezirk bis nach Rödersheim-Gronau hinein.
Informationen für Imker und Bürger
Die aktuelle Allgemeinverfügung mit Lagekarte ist auf der Website des Kreises abrufbar: www.rhein-pfalz-kreis.de.
Fachinformationen zur Krankheit stellt zudem das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bereit. [red]
Autor:Reiner Bohlander aus Frankenthal |
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