Brand im Betreuten Wohnen Weisenheim am Sand
Schwierige Wahrheitsfindung

Feuerwehr beim Löschen eines Dachstuhlbrandes von außen | Foto: kostenloses Stockphoto von Pixabay
  • Feuerwehr beim Löschen eines Dachstuhlbrandes von außen
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Hell und freundlich war der Gerichtssaal an diesem Dienstagmorgen - Richter, Anwalt und Staatsanwälte, noch vor Beginn scherzend über die Unbequemlichkeit der Stühle. Alles war freundlich, familär, der Zuschauerraum leer bis auf 2 Frauen und mich. Ich saß in der Presseecke hinter einer Frau, die auch  zuhörte (war das Presse?), während die 2te Zuschauerin wohl zum Gericht gehörte. Presse schien keine im Raum zu sein, vielleicht auch weil der Termin um eine Stunde vorverlegt worden war, aber nicht mehr angekündigt. Einer der Richter, ein Berufsanfänger wurde noch geschwind vereidigt, dann gings los.
Der Angeklagt wurde in Handschellen hereingebracht, durfte sich neben seinen Anwalt setzen.
Frau Richterin Hütt führte den Vorsitz, wie ich später in der Rheinpfalz las.

Wobei ich zu dem ersten Punkt komme, warum ich nicht mehr an einen Versuch der Wahrheitsfindung glaube.
Presse, Funk und Fernsehen waren nicht sichtbar für mich vor Ort, genauso wenig sichtbar wie ein ganzes halbes Jahr zwischen ihrem Erstauftritt und ihrer jetzigen Berichterstattung.
Der Verteidiger Herr Alexander Kiefer aus Frankenthal las ein Statement für den Angeklagten, da dieser unter sozialen Ängsten litte.
Frau Richterin Hütt sprach ihn aber an, war in ihrer freundlichen und zugewandten Art aber türöffnend, so daß der Beklagte sich sichtlich bemühte, zu versuchen, das vorher Gesagte zu erläutern und sich darzustellen. Er sprach trotzdem sehr leise, undeutlich, bezichtigte sich selber, sprach von seinen Ängsten, die sich gesteigert hätten über Monate vor dem Tag,  präsent waren und ihn dazu brachten zu hören: "Es gibt ein Feuer in der WG." Er hätte etwas gerochen. Und er hat am Abend dann nach Aussage von Herrn M. ihn im Treppenhaus angesprochen gehabt, weil er Rauch gerochen hätte, was Herr M. aber nicht riechen konnte. Später hatte er ja auch noch Frau N. so angesprochen. Diese hatte das aber nicht weiter beachtet.
Vor Gericht sagte er jetzt dazu aus, das er in suizidaler Absicht, Kleider auf einen Haufen gelegt und angezündet zu haben, um bei geschlossenen Fenstern zu ersticken. Wo er diesen Haufen abgelegt hatte, konnte er aber nicht sagen und das der in einer Säule gebrannt haben sollte, halte ich für ein Gerücht. Die Richterin fragte ihn dies, weil er ja dann geschlafen haben soll. Er zeigte ihr die Narbe am Arm, die er noch vom Brand hatte.
Er erzählte, daß er dann aber den Suizidversuch abgebrochen hätte, aus seinem Zimmer raus wäre und seinen Mitbewohner L von nebenan geweckt hätte. Herr M. wäre gekommen und zusammen mit ihm hätten sie versucht einen Feuerlöscher in Gang zu bringen, was mißlang, während  L. durchs Haus ist und alle Mitbewohner aus den Zimmern zu holen und auf die Straße zu scheuchen.

So konnten alle gerettet werden.

Der Beklagte sprach von der Forensik, wo er nun untergebracht wäre, von der er positiv berichtet, von anderen Medikamenten, und wo er jetzt auch schon manchmal an Therapien teilnehmen dürfe.
Meine Frage: Was wäre, wenn er das nicht täte? Was würde man dann machen?
Ein Sachverständigengutachten scheint noch gar nicht gemacht worden zu sein, weder ein psychiatrisches, noch ein Brandgutachten - oder irre ich da?

Und:

Diente seine Aussage dazu, den kleinstmöglichen Schaden zuzugeben? Geschah dies aus dem Wissen heraus,  als schuldig verurteilt zu werden, egal was man sagt?
Verschwieg er Belastendes oder dichtete er Entlastendes hinzu? Kann sich der Beklagte eigentlich noch wirklich erinnern?

Von einem seiner Mitbewohner, mit dem ich in Kontakt stehe seit langem, bekam ich  nun mit, das er sich an sehr viel, was er vor einem halben Jahr noch wusste, nicht mehr erinnert.
Erst jetzt am Mittwoch, den 10. Dezember befragte die Polizei die WG Bewohner und dann auch anscheinend nicht mehr zu zur Brandnacht.
Er erzählte mir davon am Donnerstag.
Wobei sich wohl auch wieder eine Frau N. deutlichst zum Beklagten, aber auch zu mir als Wochenblatt -Online-Reporterin geäußert haben soll.
Auf meine Nachfrage konnte der Mitbewohner Herr M. sich an Details von der Brandnacht kaum mehr erinnern. Und auch ich musste nochmals in meinen eigenen Unterlagen blättern, um mir das Erzählte wieder präsent zu machen.

Von meiner Seite aus:

Es hatte damit begonnen, daß Herr M. meinem ehemaligen Betreuer Herrn B. B. erzählte, daß...und daß eben dieser B. B. mir dann sagte, das es einen Brand gegeben hätte, weil  "der Torsten im Bett mit einer Kippe eingeschlafen wäre".
Die Aussage des Herrn M. daß  Herr L. ihm gesagt hätte, das Herr T. H. ihn geweckt hätte und gesagt, er hätte eine Kippe nicht ausgemacht, all das fiel später weg.
Der Herr T.H. sprach 2mal in dieser Nacht vor dem Brand andere Bewohner an, weil etwas zu riechen glaubte und vor einem Feuer warnen wollte. So erzählte es mir Herr M..

Das alles, wie die simple Tatsache, daß alle Rauchmelder funktionierten, spricht NICHT für einen vorsätzlichen Brandanschlag.

Die dick umrahmte Erklärung des SWR und der Tagesschau kann daher auch nicht als Erklärung herhalten für eine derartige wertende und vorverurteilende Berichterstattung.

Ohne diese Ereignisse nach dem Brand, hätte es mich als Wochenblatt Online Reporterin auch nicht auf den Plan gerufen.

Herr B.B. erzählte mir damals vom Brand. Und dann durfte ich auf dem Markt hören:
"Weisst Du, in Weisenheim hat ein Psycho seine Wohnung abgebrannt." "Klar. Psychisch krank."
Keine Wohnung, war es außerdem. Es war ein Zimmer in einer betreuten Wohngruppe, abgetrennt vom Nachbarn durch eine Wand aus Sperrholz. Jedenfalls war das so vor dem Jahr 2000 und scheint sich auch nicht geändert zu haben.

Und wir hatten uns noch gefreut, daß alle gerettet werden konnten Dank dem Einsatz der Feuerwehr, wobei auch von denen 2 Menschen verletzt wurden. Und der Einsatz im brennenden Haus war lebensgefährlich für alle, auch für die löschende Feuerwehr.

Eigentlich hätte ich gedacht, daß man sie evtl. auch danach im Krankenhaus aufsucht und sich gegebenenfalls auch bedankt. Da hätte ich mir eher die Presse gewünscht. Mit Dank und Blumenstrauß. 

Seltsam fand ich auch, daß der psychiatrische Gutachter anscheinend auch mit im Gericht anwesend war. Wenn das der Herr rechts außen war, so muss ich sagen, das es mir völlig ausgereicht hatte, wie er vor der Verhandlung sehr lange und sehr böse zu mir über den ganzen Saal schaute, weil ich wohl in seinem Blickfeld saß. Er guckte wirklich nicht nett, sprach später nur kurz zu Herrn T. H., auch nur das Negative betonend. 
Allein die Vorstellung, daß dieser Mensch erst nach der Verhandlung sein Gutachten abgeben wird, lässt mich schaudern. So kann eine unabhängige Begutachtung doch wohl kaum gehen. Oder irre ich mich da?

Zum Brandtechnischen was ich nochmals nachlas um da keinen Fehler zu machen:

Es gibt da Brandszenarien, die man wissen muss.

Der Flash-Over:

 Bei einem normalen Zimmerbrand heizt sich durch das Feuer alles auf bis zu dem Punkt, an dem ein Brandpunkt erreicht ist, die Temperatur, bei der sich alles auf einmal spontan entzündet und eine Feuerhölle alles umschlingt.

Was wir aber auch in der Ausbildung bei der Feuerwehrübung lernten: Öffnet bei einem Brand nicht einfach jede Tür.

Abgesehen von sehr üblen Brandverletzungen durch die Türklinke, kann  die evtl. folgende Explosion nach draußen auch sehr schlimm für einen ausgehen.
Man sagte uns: "Du wirst auf jeden Fall bei einem Brand eine Türklinke nur einmal anfassen."

Denn es gibt auch noch die Rauchgasexplosion.

Wikpedia erklärt das sehr gut hier "Kommt es in einem geschlossenen Raum zu einem Brand, der jedoch mangels Sauerstoff bald wieder verlischt (eventuell über die „Zwischenstation“ Schwelbrand), verbleiben durch die vorhergehende Pyrolyse noch brennbare Gase und Dämpfe. Durch langsame Abkühlung des Raumes verlieren diese Gase an Volumen, es entsteht ein Unterdruck. Dies führt zu dem eindrucksvollen Effekt, dass Brandrauch durch Spalten aus z. B. Türen oder Toren austritt und kurze Zeit später wieder in den Brandraum zurückgesogen wird. Wird nun die Tür geöffnet, so wird durch den Unterdruck frische Luft von außerhalb „angesaugt“ und das Gemisch ist fortan zündfähig. Wenn nun noch eine Zündquelle vorhanden ist (zum Beispiel Glutnester), explodiert das Gemisch mit unter Umständen verheerenden Auswirkungen."

Dann würde sich das Geschehen aber immer noch nicht mit der jetzigen Version eines Brandanschlages decken.
Denn der piepsende Rauchmelder im Zimmer des Herrn T. H. und im Flur, die Frage der Beamten nach einem Brandbeschleuniger in der Nacht (Herr T. H. hatte vorher im Treppenhaus ja auch gesagt, er rieche etwas brenzliges), die Aussage der Richterin, daß er geschlafen hätte dabei, als auch seine eigene Brandverletzung - All das lässt eine bewusste Beteiligung des Herrn T.H. für weniger wahrscheinlich erscheinen. 

Es ist ein Wunder, daß er es überhaupt aus dem Zimmer schaffte, daß er überhaupt wieder aufgewacht war. Sein Arm war ja auch verbrannt, und zwar so sehr, daß er am Prozesstag noch eine sichtbare Verbarbung vorzeigen konnte.

Und eine Zimmerwand, die so beweglich ist, daß sie umfallen kann - wie marode sind da die Wohnverhältnisse? Rauch dringt durch Ritzen. Der Bewohner nebenan hatte den Rauchmelder gehört, aber nichts gerochen? Als  Nichtraucher?

Von meiner Seite aus: Ich war froh mit meinem EX-Betreuer zusammen, wie der mir sagte, es hätte gebrannt und alle wären gerettet worden.

Auch hatte die Polizei Herrn T.H. ins Stadtkrankenhaus gefahren und nicht als dringend tatverdächtig sofort festgenommen. 
Er hatte die Beamten in der Brandnacht selber angesprochen, weil er verletzt war und Angst vor den Sanitätern, Ärzten hatte.
Warum hätte er dies tun sollen, wenn er in Mordabsicht gehandelt hatte?

Bis vor kurzem konnte keiner verstehen, warum er in die Forensik musste. Nun wird alles rückwärts interpretiert und gewertet.
Die Mitbewohner wurden nicht als Zeugen gehört. Ihnen wurde gesagt, daß Herr H.T. geäußert hätte, sie wären ihm alle egal gewesen. Selbiges impliziert die Presse, fragte auch die Richterin.

T.H. hat am ersten Prozesstag kein einziges böses Wort gegen seine Mitbewohner und/ oder Betreuer gesagt.
Keiner hat sich für ihn interessiert nach seinem Verbringen in die Forensik, keiner besuchte ihn dort, keiner nahm am Prozess teil als Zuschauer, ca. 20 Jahre lebte er in  der WG mit Unterbrechung.
Warum er damals dorthin zurückwollte? Warum er sich dann immer mehr zurück zog, nachdem er erneut um Aufnahme gebeten hatte, aber auch immer eigenbrötlerischer und unangenehmer im Umgang wurde, keiner weiß es. Jedenfalls keiner von denen, mit denen er 20 Jahre zusammen lebte. Vor längerem war etwas geschehen, was ihn verstört hatte, danach hätte er immer mehr Angst gehabt. Es starb dann seine mutter Anfang 2025. Auch in der Brandnacht hätte er selber die Polizei angesprochen, weil er Angst vor den Sanitätern hatte, die ihn ins Krankenhaus bringen wollten. Laut dem Polizisten, der ihn mit ins Stadtkrankenhaus brachte, hatte er eher nach Fürsorge bei ihm gesucht.
Die Betreuung ist enttäuscht und wütend, weil er sich immer weiter und heftiger gegen einen Arztbesuch sperrte. Aber ob sich deren Ablehnung seit der Brandnacht von ihm als Mensch damit begründen lässt?

Beim nächsten Termin werden  die Betreuer gehört. Würde man ihre Unbedingtheit dann genau so gegen sie anwenden, wie gegen den Beklagten?
Warum hält sich der Förderverein so bedeckt? Würde man nun das Drama um Herrn T.H. weglassen, käme heraus: ein  altes, brandgefährdetes Haus im Denkmalszustand, Bewohner, die nicht  für einen Brandfall geschult waren.
Dann: Bewohner, die durch den Brand kurzfristig obdachlos wurden und froh, nicht in die nächste Einrichtung des Masurenhofes zu müssen, wo wohl ein sehr viel rigideres Regime geführt wird und der Verein, dem es an die Substanz gehen könnte, nebst Betreuern, die um ihren Job fürchten, Betreute ihren Betreuungsplatz. Es hängen so viele Menschen daran.

Für mich bleibt aber Mitleid und das Empfinden, daß da ein Mensch unter den Bus geworfen wird, damit die anderen alle gefühlt besser weiter machen können.
Nur habe ich auch ein Empfinden, daß dies kein gutes Ende nehmen wird, so wie agiert wird.
"Keiner wird zurück gelassen."  ist nicht nur eine Floskel. Ein Zusammenstehen schliesst alle ein.

Und als Wort zum Sonntag gelten auch Jesus Worte: "Was ihr dem Geringsten von euch tut, das habt ihr mir getan."

In diesem Sinne schliesse ich meinen Artikel und bedanke mich bei allen, die es schafften, bis hierhin durch zu lesen.

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Autor:

Maiken Liefeith aus Frankenthal

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