Brand im Betreuten Wohnen Weisenheim am Sand
Schäbiges Nachspiel

Foto: Stockphoto Pixabay

Brand in Betreutem Wohnen Weisenheim am Sand
Schäbiges Nachspiel

Da geht die Zeit ins Land und da liest man dann in der Rheinpfalz Dinge, die man lieber nicht läse.
Ein Herr Thomas Mayer äußert sich als Leiter des Vereines, der die Wohngruppe betreute, überschwenglich lobend für einen der Bewohner und völlig verdammend für den anderen.
Seltsam ist das, wo das Verfahren der Beweisfindung noch gar nicht abgeschlossen ist und auch noch kein Urteil gesprochen wurde.
Zum einen stimmt die Geschichte des Herrn Mayer nicht an verschiedenen Stellen.
Es war so, daß der Zimmernachbar des Übeltäters durch das Piepsen des Rauchmelders wach wurde und sofort die anderen weckte. Zwei der Bewohner standen dann vor dem lichterloh brennenden Zimmer mit zwei Feuerlöschern in der Hand und wussten nicht, wie sie sie bedienen sollten.
Es war sogar wohl auch besser so, da dadurch alle gleich um ihr Leben rannten, raus auf die Straße. Der sofortige Anruf bei der Feuerwehr war Gold wert.
Nun ist es so, dass die wenigsten Menschen im Umgang mit einem Feuerlöscher geschult sind.
Es gibt die vorgeschriebenen Brandschutzübungen, bei denen meist nur der/die sogenannte Brandschutzbeauftragte, bzw. Verantwortliche/r für die Sicherheit im Haus Anweisungen erhält, nachdem die Wohneinheit auf Gefahrenstellen geprüft wurde.
Das wird wohl alles auch seine Richtigkeit gehabt haben. Seit der Vorschrift vom Gesetz her, Rauchmelder anzubringen, gab es auch in diesem Verein welche. Und diese wurden auch gewartet und funktionierten nach meinem jetzigen Kenntnisstand.
Es ist nur so, das man als Normalo sich nicht vorstellen kann, wie man korrekt löscht und wie kurz nur ein Feuerlöscher überhaupt löschen kann – wenn man dann in der Aufregung den zum Einsatz bringen kann.
Ein normaler Feuerlöscher darf nicht in allen Situationen genutzt werden. Fettbrände wie bei brennenden Dunstabzugshauben und Fritteusen erfordern andere Maßnahmen. Manche Brände verstärkt er sogar (Magnesiumspäne).
UND man muss den Brand von unten löschen und der Löscher kann nur 30 Sekunden löschen.
Um so etwas zu schulen, darf die Feuerwehr die Übungen nur auf bestimmten Testgeländen durchführen, da dazu auch Brände erst entfacht werden müssen, die dann unter Anleitung gelöscht werden.
Für mein Studium musste ich an so etwas teilnehmen. MUSSTE. Denn auch von uns hatten einige Angst vor Feuer und vor den Übungen.
Auch ist es so, das bei einem Zimmerbrand es nur Sinn macht zu löschen innerhalb der ersten 30 Sekunden. Danach besteht akute Lebensgefahr für jeden der es versucht.
Man kann nicht genug davor warnen, es überhaupt selber zu versuchen, da die Zeitspanne fast immer viel zu kurz ist, wo man noch etwas mit Hausmitteln tun kann.

Das keiner mit einem Feuerlöscher umgehen konnte, war also eher ein Segen. Die schnelle Reaktion ALLER Bewohner rettete Leben.
Dazu zähle ich aber auch den Übeltäter. Dieser hatte vorher gewarnt. Er war übersensibilisiert durch eine evtl. veränderte Wahrnehmung. Er nahm vielleicht mehr wahr, übersah anderes.

Hatte er eine Zigarette liegen lassen und war darüber eingeschlafen?
Kokelte es vielleicht schon früher und er hatte es gerochen im Zimmer, ohne es bewusst wahr zu nehmen? Alles ungeklärt.
Aber Mordabsichten gegen seine Mitbewohner hätte man ihm nicht so derart schnell unterstellen dürfen.
20 Jahre war er ein lieber Mitbewohner und plötzlich?
Aufgrund von Fahrlässigkeit hätte man ihn prophylaktisch ins Krankenhaus bringen können OHNE Schuldzuweisung. Wobei man seine böse Absicht betonte, UND gleichzeitig sagte, wegen seiner Krankheit wäre er in seiner Willensbildung eingeschränkt.
Wie erklärt man sich so etwas?

Auf dem Wochenmarkt hörte ich davon:
Hast du schon gelesen von der Brandstiftung in Weisenheim.“
„Wer macht denn so etwas?“
„Psychisch Kranke. Klar. Ist halt so.“

Das Thema kam so bis in die Tagesschau.

So schaut es aus.

Zeitgleiche Wohnungsbrände im Raum Vorderpfalz, Ludwigshafen blieben ohne „öffentliches Interesse“.
Wo dann wohl auch Fragen der Versicherung den Raum betreten.
Wenn psychisch Kranke sich die Bude abfackeln, wer will dann Wohngruppen für psychisch Kranke vermieten oder versichern?
Der Förderverein hatte wohl bisher auch nicht die Mittel, wirklich woanders hin zu ziehen.
Dabei ist es so, daß von solchen Wohngruppen kein erhöhtes Brandrisiko ausgeht, allerdings von Häusern, die generell überaltet, verbaut, überbelegt und schlecht instand gehalten werden.
Die Versicherungen drücken sich unter jedem möglichen Vorwand aus der Verantwortung, auch weil Gelder fehlen.

Es ist so, das auch bei Fahrlässigkeit, die auch bei „normalen“ Menschen vorkommt, die Versicherung zahlen muss, da sie zum normalen Lebensrisiko zählt.
So etwas muss gerade für eine Gemeinschaft mehrere Menschen verantwortlich abgesichert sein und bedacht werden.
Und eine betreute Gemeinschaft miniert ein Risiko, welches bei Menschen ohne Sozialkontakte und indirekter Kontrolle vermehrt gegeben ist.
Eine Gemeinschaft erinnert einzelne Menschen an Rücksichtnahme und erzieht sie dahingehend.
Nur vermieten wollen so viele Leute nicht Vereine, die eingeschränkte Menschen fördern.
Das macht aber eine solche Sache nicht besser.

Was ich darum meinen Lesern ans Herz lege:

Bedenkt einmal, was Menschen zu Tätern macht, bzw. was die meisten Täter ausmacht.
Psychisch Kranke werden nämlich nicht vermehrt zu Tätern.
ABER Menschen, die in irgendeiner Weise isoliert sind von anderen Menschen.
Dabei ist egal, ob sie von sich aus zurückzogen oder ausgegrenzt wurden, ob psychisch, körperlich erkrankt.
Wichtig ist, das wir aufeinander achtgeben und uns bemühen.
Sowohl derjenige Mensch, der alle weckte als er den Brand sah als auch der mögliche Verursacher selber haben versucht, verantwortlich zu handeln.
Es ist nicht der eine „ganz toll“, der andere „total böse“.
Einen Mordvorwurf sollte man gut überdenken.
Auch der vermeintliche Täter wird von den anderen Bewohnern der Wohngruppe vermisst. Es geht keinem dort gut, damit, das er nun in der Forensik „untergebracht“ wurde.
Alle waren froh, das es noch glimpflich ausging.
Nun machen sich die anderen Sorgen.
Eine Möglichkeit der Rückkehr in die Wohngruppe, sollte man auch in Betracht ziehen, wenn von diesem Menschen keine Gefahr mehr zu erwarten sei.

Und: Die Forensik darf kein „Auffangbecken“ sein für Menschen, die sonst nirgends unterkommen.

Autor:

Maiken Liefeith aus Frankenthal

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