Antrag bis März 2027 möglich
Frankenthal fördert Balkon-PV-Anlagen mit 150 Euro Zuschuss
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Frankenthal. Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz stehen in Frankenthal insgesamt 50.000 Euro für die Förderung von Balkon-Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Pro Haushalt kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150 Euro beantragt werden. Bislang wurden rund 33.000 Euro der bereitgestellten Fördermittel abgerufen.
Insgesamt sind bisher 218 Anträge eingegangen. Interessierte können die Förderung noch bis zum 31. März 2027 beantragen. Die Antragstellung ist allerdings nur möglich, solange noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Auch Photovoltaikstreifen für Doppelstabmattenzäune kommen infrage
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Balkon-PV-Anlagen, die aus mindestens einem Photovoltaikmodul, einem Wechselrichter, einem Verbindungskabel mit Stecker sowie einer Halterung bestehen. Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 1. Mai 2025 neu angeschafft wurden. Zudem müssen die geltenden technischen und normativen Anforderungen eingehalten werden. Die Anlage muss mindestens fünf Jahre betrieben werden.
Was viele möglicherweise nicht wissen: Auch Photovoltaiklösungen wie Sunbooster VERTICAL können für eine Förderung infrage kommen. Dabei handelt es sich um schmale Photovoltaikstreifen, die sich in bestehende Doppelstabmattenzäune integrieren lassen. So können vorhandene Zaunflächen zur Stromerzeugung genutzt werden, ohne dass dafür zwingend zusätzliche Flächen benötigt werden.
Wer eine solche Lösung installieren möchte, sollte vor der Anschaffung prüfen, ob das konkrete Produkt die Förderbedingungen der Stadt Frankenthal erfüllt. Maßgeblich sind die geltenden Förderrichtlinien und die Entscheidung der zuständigen Stelle.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sowie Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Frankenthal. Bei Mietverhältnissen ist eine Einverständniserklärung des Vermieters erforderlich.
Dem Antrag, der auf www.frankenthal.de/kipki verfügbar ist, beigelegt werden müssen: der Kaufbeleg der steckerfertigen PV-Anlage, ein Foto der montierten Anlage, der Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister, eine Kopie des Personalausweises und bei Mietverhältnissen zusätzlich die Einverständniserklärung des Vermieters. Bei Kombination mit anderen Förderprogrammen ist der Nachweis über Art und Höhe der weiteren Förderung erforderlich. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Autor:Andreas Müller aus Frankenthal |
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