Vor dem Urteilsspruch: Letzte Gedanken
Brand in Weisenheim am Sand

Foto: kostenloses Stockphoto Pixabay

Heute morgen am Donnerstag, den 08.01.2026 kurz nach 10 Uhr zusammengeschustert, korrigiere ich meinen Bericht jetzt im Nachgang des Prozessgeschehens von heute.

Der erste Folgetermin in diesem Jahr war am Mittwoch gewesen, der 2te Termin dann heute um 11 Uhr. Eine Urteilsverkündung wird dann wohl am 14. Januar zu erwarten sein.

Es wurden die Betreuer am Mittwoch gehört, nebst dem bearbeitenden Kripobeamten, einer Rettungssanitäterin vom Abend, einem Brandsachverständigen.

Mich wunderte am Mittwoch, mich welcher Leichtigkeit und Unbefangenheit, sowohl Richter/ innen als auch Begutachter  den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Beklagten generell bezweifelten und ihre Erfahrungswelt als selbstverständlich voraussetzten. Alle sprachen so unbefangen, als wäre der Beklagte gar nicht anwesend.

Unschön empfand ich die Direktangriffe des Herrn Dr. Werner auf eine der ehemaligen Betreuer/innen der WG.
Er drückte sich sehr eloquent ausdrücken, was er sagte, erschien mir aber trotz präziser Erklärungen als etwas weltfremd.
Denn was sich so verständlich anhörte, sieht in der Praxis anders aus.
Er konnte zwar gut darlegen, das jemand, der psychosekrank ist, krankheitsspezifischen Mehrbedarf an Betreuung hat.
Nur die Praxisumsetzung, die auch generell den Umgang mit schwierigen Menschen ganz allgemein beinhaltet und mit Konflikten, die aus dem Miteinander entstehen, da hat er zu abgehoben meines Erachtens nach argumentiert und damit auch nicht  mehr fair.

Und unabhängig von einer Psychose finde ich es immer wieder faszinierend, wie verschieden und manchmal auch seltsam erscheinend unterschiedliche Menschen denken und Probleme lösen und/ oder verursachen.
Es ist dann mit Theorien ähnlich wie mit der jungen Mutter, die 3 Theorien der Kindererziehung hatte. Nach 3 Kindern hatte sie keine mehr.
Nach 10 Jahren WG in einer WG für psychische Kranke lächeln einige beim Blättern im Pschyrembel.

Und zum einen sehe ich keinen Widerspruch zwischen der Aussage des sozialen Rückzuges und trotzdem noch vorhandenen Fähigkeiten wie dem des Taxifahrens und der Bereitschaft sehr lange mit ihm als Gutachter zu reden.
Auch ist es so, das alle in der WG von außerhalb sich Essen holen. Ein gemeinsames Kochen findet nicht in den WGs des Fördervereins statt.
Und wer nicht kochen kann, muss schauen, wie er es oder sie geregelt bekommt.
Was auch von ihm nicht bedacht wurde, war die Zeit der Isolation durch Corona.

Hinzu kommt  der Fakt, das man sich nicht mit allen Menschen verträgt und die nicht mit einem.

Eine Minussymptomatik ist meines Wissen keine Symptomumkehr, eher ein Verschwinden psychischer, kognitiver und sozialer Fähigkeiten.
Dazu gehören auch Vereinsamung, Rückzug, Antriebsmangel, Bewegungsunlust, Unfähigkeit zusammenhängend zu denken, körperliche Schwäche, Freudlosigkeit, überhaupt allgemein die Fähigkeit aktiv am Leben teil zu nehmen.
Diese kann Folge einer Erkrankung sein, wird aber auch durch Hospitalismus und andere Formen freiwilliger oder erzwungener Isolation begünstigt. Viele Menschen können sich nicht selber strukturieren,  wenn die Notwendigkeiten von außen wegfallen.

Unschön fand ich am Mittwoch sowohl vom Gutachter als auch von den Richter/innen erst positiv über den Beklagten zu sprechen, dann aber alles positiv Gesagte als "Hörensagen" hinzustellen.
Es ist so, was ich vor 1/2 Jahr noch von Herrn M. hören durfte, das Herr L. H. gesagt hätte, der Torsten hätte ihm gesagt, er wäre mit einer Kippe eingeschlafen. Damals war von einem Scheiterhaufen vor dem Bett noch nicht die Rede. Und Herr M. hätte so etwas bestimmt nicht vergessen. Es war eine Aussage das Herrn L. H. gewesen, die er später dann änderte.
Herr M. hatte vor 1/2 Jahr noch gesagt, das sie zu zweit versucht hätte, den Feuerlöscher zu bedienen, während Herr L. H. durchs Haus lief und die Bewohner weckte und herausklopfte, was ihn dann wirklich zum Retter machte.

Es wurde für mein Empfinden jetzt zu viel von Herrn H. hinterfragt und zu wenig von anderen.

Herr Dr. Werner wollte darauf hinaus, das das Pfalzklinikum der bester Platz für den  Beschuldigten ist. Vielleicht ist es das sogar.

Denn:

Die Frage bleibt generell, was aus Herrn H. wird, sollte er entlassen werden.

Der Förderverein lehnt eine Wiederaufnahme ab. Seine Betreuer sind enttäuscht von ihm, so wie sie sich abgebissen gefühlt hatten die letzte Zeit und wie sich alles entwickelte.
Er ist nicht der erste, der gehen muss. Wobei das Hinausbefördern von Bewohnern, die sich so verhielten, das ein Verbleib in einer WG eine Zumutung für die anderen Bewohner wurde, hat sich die letzten Jahre als zusammen schwierig bis schwierigst gestaltet.

Wenn dort nun eine solche Entscheidung fiel, so war das nach zu voll ziehen.

Nachdem den Mitbewohnern aber auch gesagt wurde, sie wären ihm egal gewesen, hat auch der, der einmal sein Freund war dort, sich von ihm abgewandt. Für die meisten sei er nur noch "der Typ" laut Herrn M.. Besucht hat ihn keiner, wobei das Pfalzklinikum auch keine Anfrage beantwortete.
Es war keiner zum Prozess von der WG, auch nicht sein Bruder und kein Angehöriger. Wo wird er hinkönnen? Wie wird es weiter gehen? Ob heute oder nach Freigabe durch das Pfalzklinikum:

War es es wirklich? Wenn ja, war es ihm bewusst in der ganzen Tragweite? Und wie groß ist die Gefahr, daß er noch einmal so etwas tut, wenn er diesen Brand verursacht hat?

Da es 2 mögliche Brandherde gab, bleiben für mich Fragen offen. Ein Brandherd soll im Zimmer des Herrn T. H. am Bett gewesen sein, einer aber am Eingang des L-Zimmers rechts, was nicht Herrn T. H. gehörte. Und der am Prozesstag gezeigte Kabelsalat aus dem OG wäre mir als Hausbesitzer peinlich. Darum zweifle ich da sehr viel an.

Auch ist von Herrn L.H. damals nicht die Aussage erfolgt, er hätte Herr H. im Zimmer stehend sehen vor einem Haufen  brennender Wäsche.  Laut Herrn M. hätte in der Nacht die Kripo nach Brandbeschleuniger gefragt, weil sie meinten, daß doch ein Bett nicht so schnell brennen könne. Herr T.H. hätte etwas von einem seltsamen Geruch im Treppenhaus gesprochen. Damit sieht die Mär des  Scheiterhaufens nicht sehr plausibel aus. Es bleibt für mich diffus.

Nachtrag: Nun habe ich heute am Donnerstag das Schlussplädoyer der Staatsanwältin gehört, was sich eher nach einem Worst Case Szenario anhörte und wo sie von einer dauerhaften Gefährdung durch den Angeklagten und einer Unterbringung nach § 63 ausging.
Dann erfolgte das Plädoyer des Verteidigers, der sich hinsichtlich einer Unterbringung nach § 63 für länger anschloss, nachdem er von einem klaren Bekenntnis der Schuld des Angeklagten sprach, allerdings ohne Aussagen, daß diesem andere Menschen dabei egal gewesen wären. Ihm geht es dabei, wie auch dem Gutachter um eine länger andauernde Behandlung.

Herr H. durfte sich in diesem Sinne auch noch einmal äußern. Er sagte aus, das er diesen Brand verursacht habe und das ihm das leid tue. Mit einem weiteren Aufenthalt und einer Therapie am Pfalzklinikum bei einer Ärztin, die er bereits kenne, war er auch einverstanden.

Ich wünsche ihm und allen, die involviert waren, das Wunden heilen und das es in einem Sinne weiter gehen kann, die allen gerecht wird.

PS: Was ich von mir aus persönlich verstehen kann, ist in einer aussichtslosen Situation, bei einer Bedrohung von innen und außen evtl. den Freitod zu wählen.  Und ich würde es fernab von anderen ausführen, dort, wo kein Rauchmelder mich stören würde und dort, wo ich keinen anderen gefährde.
Ich will nicht wieder darauf herumreiten, das der Darwin Award meistens an Männer verliehen wird, aber mir ist schon wieder danach.

Nachtrag vom Freitag, den 09.01.2026:

Ein Zimmerbrand entwickelt sich normal rasend schnell. 

Nach Entwicklung von Rauchgas und Hitze mit Sauerstoffentzug, wird schon so ein Klima geschaffen, daß Menschen bewusstlos werden und dann auch sterben. Die Zeit bis zum Flashover, der dann eintritt, beträgt weniger als 5 Minuten. 

https://youtu.be/0nAPEoPKUSY?si=Yiw9I4PbGPvzRmkG

Das muss dann die Zeit gewesen sein, wo der Rauchmelder auch ansprang und wodurch auch Herr H. geweckt wurde.

Ob er vorher etwas im Zimmer anzündete um sich zu suizidieren oder etwas unbekanntes vor sich hin schwelte, wird man wohl nicht mehr erfahren.

Egal was war: Der Beklagte hatte sowohl den Rauchmelder bei sich als auch im Gang eingeschaltet gelassen. Warum im Nachbarzimmer kein Rauchmelder losging wundert mich.

Ich wünsche mir eine faire Beurteilung und ein menschenfreundliches Urteil, was auch mit in Betracht zieht, daß der Beklagte vor der Tat warnte, dann auch beim Löschen versuchte zu helfen und sich auch selber der Polizei andingte.

Sein Mitbewohner Herr M. beschrieb ihn mir als ein "ganz lieber".

Er ist kein meuchelnder Psychopath und sollte auch nicht so gesehen werden.

Nachtrag vom Samstag, den 10.01.2026:

Nachdem ich nochmal alles Revue passieren liess, gehe ich davon aus, das der Ablauf wie bei einem Zimmerbrand  war, wobei das vor Gericht geschildert wurde vom Ablauf, eher Fiktion ist.
Das es einen Scheiterhaufen von dem Sofa gab aus Kleidern, der gleich ohne Rauch brannte,  halte ich für unwahrscheinlich.

Ich denke daß der Rauchmelder länger an war, bis durch sein Piepsen Herr H. noch mal wach wurde und dann auch Herr L. H.

Es muss etwas geschwelt haben, was ausbrach zum Feuer.
Herr H. hatte sich ja auch schlafen gelegt und wäre wohl ohne Rauchmelder selber gestorben.
Sein Bett unter der Dachschräge sah aber wenig verbrannt aus, wobei er selber verletzt war.

Und wie das Feuer so schnell hinüber zur Bretterwand kriechen konnte, hinter der Herr L. H. schlief, blieb unerklärt. Selbst 5 cm Sperrholz abgeklebt mit Rockwool müssen erstmal brennen, bevor sie einstürzen.
Wobei mich in diesem Zusammenhang brennend interessieren würde, wo man denn die Rauchutensilien fand.

Seine Aussagen in der Nacht und kurz darauf waren wohl auch dem Schock geschuldet, denn nicht nur die anderen hatten geschlafen, er auch.

Nach der Brandnacht verstrichen dann ca. 3 Monate in denen er allein in einer forensischen Einrichtung saß.

Seine Aussagen danach sehe ich als reine Schadensbegrenzung.

Bis vor kurzem war ja auch die Anklage noch generalisiert, jetzt hat man sich auf eine gemeinsamen Aussage geeinigt. Wo ich hoffe, das es wenigstens dabei bleib t.

Denn auch sein Leben zählt, genau so wie das von allen anderen.

Es gab einmal den Spruch: Keiner wird zurückgezahlen.

Das sehe ich weiter so.

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Autor:

Maiken Liefeith aus Frankenthal

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