Landtagsabgeordnete Saebel informiert über die Planungen aus dem Corona-Lockdown
Fahrplan für Gastronomie in Baden

Noch sind die Tische in den Biergärten und Fußgängerzonen verwaist  Foto: Cocoparisienne/pixabay.com
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  • hochgeladen von Roland Kohls

Baden. Das Land Baden-Württemberg hat nach der Schließung wegen der Corona-Pandemie einen Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben beschlossen, teilt die Grünen Landtagsabgeordnete Barbara Saebel aus Ettlingen mit. Die Betriebe haben jetzt Planungssicherheit und Zeit zur Vorbereitung der Hygienemaßnahmen, sagte sie.

Ab Montag, 18. Mai, sollen zunächst Außen- wie Innenbereiche von Speisegaststätten sowie Ferienwohnungen und Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper (autarke Versorgung) wieder öffnen dürfen, so der Plan der Landesregierung. Zum Pfingstwochenende, ab Freitag, 29. Mai, ist dann die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen angedacht.
Der nun vereinbarte Fahrplan bietet eine klare Perspektive: So haben Betriebe jetzt Planungssicherheit und ausreichend Vorlaufzeit für die notwendigen Vorbereitungen, so Saebel. Denn der Gesundheitsschutz der Menschen im Land hat erste Priorität. „Uns ist aber bewusst: Die Tourismusbranche ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg - auch und gerade im Ländlichen Raum“, sagte die Grüne Landtagsabgeordnete, „um der Branche entlang der Erfordernisse des Infektionsgeschehens einen Weg aus der Krise zu weisen – gerade jetzt in der anstehenden Hauptsaison – ist uns dieses Signal der vorsichtigen Öffnung ein dringendes Anliegen.“ Insgesamt sei es wichtig, dass eine gute Balance zwischen behutsamen Öffnungsschritten und begleitenden Hilfsmaßnahmen zu finden. Dieser Kompass führt das Land gut durch die Krise, so Saebel.

Hygiene-Vorgaben für die Gaststätten

Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, die Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, die Begrenzung von Gästezahlen und das Sicherstellen von Abstandsregeln (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen. Auch für Beherbergungsbetriebe und Campingplätze muss ein maximaler Schutz vor Ansteckungen sichergestellt werden. So ist beispielsweise die Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels und Campingplätzen, insbesondere von Wellnessangeboten und Schwimmbädern, untersagt. Außerdem sind auch hier verpflichtende Hygieneschutz- und Abstandskonzepte vorzulegen. „Wir alle freuen uns nach der Zeit der Entbehrungen auf Gaststättenbesuche und erwarten eine starke Nachfrage mit Inlandstourismus“, sagte Saebel, „doch wir allen tragen eine große Verantwortung, dass die Infektionszahlen im Rahmen bleiben.“ Sämtliche Schritte stehen unter dem Vorbehalt der möglichen und zu beobachtenden Entwicklung der Infektionszahlen! rk/ps

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Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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