Für KiTa-Eltern und Elternvertretungen
Kreisübergreifender Online-Infoabend

Foto: KEA RHK
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Der Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) sowie überörtliche Elternvertreter aus Rheinland-Pfalz laden für Freitag, 25. Juni 2021, um 20:00 Uhr zu einem gemeinsamen, kreisübergreifenden Informationsabend ein. Unter dem Titel „Kinderbetreuung in Kindertagesstätten zur Corona-Zeit – zwischen Regel- und Notbetrieb“ werden die derzeit gültigen Regelungen erläutert. Daneben werden die Elternmitwirkung auf örtlicher und regionaler Ebene und auch Aspekte des neuen KiTa-Gesetzes, welches zum 01.07.21 in Kraft tritt, angesprochen.

Der Infoabend wird virtuell im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „MS Teams“ durchgeführt. Eingeladen sind insbesondere Eltern, Sorgeberechtigte und Mitwirkende der Elternvertretungen aus den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück. Aber auch andere Akteure (wie Kita-Teams und -Träger) und Interessierte aus dem Umfeld der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sind herzlich willkommen.

Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 24. Juni 2021 unter https://keasuew.de/veranstaltungen/ anmelden. Die Zugangsdaten werden anschließend zugesandt.

Hier noch ein Hinweis zu einer weiteren Online-Veranstaltung des gleichen ehrenamtlichen Ausrichters zum Thema Fachkräftevereinbarung: siehe Link.

Hintergrund: Das KiTa-Zukunftsgesetz tritt am 01. Juli 2021 vollständig in Kraft. Kreiselternausschüsse (KEAs) werden hierbei deutlich gestärkt. So haben diese in Zukunft ein Anhörungsrecht gegenüber dem Kreisjugendamt (örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe) und ein Antragsrecht im Jugendhilfeausschuss (JHA). Auch ist das Jugendamt nun mehr in der Pflicht, beim Fehlen von Kreiselternausschüssen aktiv zu werden. Derzeit gibt es eine regelrechte Gründungswelle in Rheinland-Pfalz. In den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld und Cochem-Zell gibt es derzeit keine KEAs. Aber auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich dies ändern wird.
Auch die Elternmitwirkungsrechte vor Ort in den Kindertagesstätten werden durch das neue Kita-Gesetz signifikant verbessert, so werden Elternvertreter in den neuen Kita-Beirat entsandt und es wird ein förmliches Beschwerderecht eingeführt.
Weitere Details zu dem Themenkomplex sind u.a. in der Neuauflage der Elternmitwirkungsbroschüre des Landeselternausschusses RLP zu finden, siehe Link sowie folgenden Beitrag.

Foto: KEA RHK
Foto: KEA RHK
Autor:

Dietmar Ullrich aus Offenbach

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