Neuer Beigeordneter Bad Bergzabern: Entscheidung erst im dritten Wahlgang
- Neuer Beigeordneter Bad Bergzabern: Tobias Weisenburger bezieht Anfang Januar 2027 sein Büro im Schloss.
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BAD BERGZABERN. Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern hat Tobias Weisenburger zum neuen hauptamtlichen Beigeordneten gewählt.
Im ersten und zweiten Wahlgang konnte einer Pressemitteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zufolge keiner der drei vorgeschlagenen Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichen. Zur Wahl standen Tobias Weisenburger, Hermann Augspurger und Günter Beck. Daher wurde eine Stichwahl zwischen Tobias Weisenburger und Hermann Augspurger erforderlich. In dieser setzte sich Tobias Weisenburger mit 18 Stimmen gegen Hermann Augspurger durch, der 16 Stimmen erhielt.
Neuer hauptamtlicher Beigeordneter Bad Bergzabern: Tobias Weisenburger ab Januar 2027 im Amt
Tobias Weisenburger wird sein Amt zum 1. Februar 2027 antreten. Er folgt auf Martin Engelhard, dessen Amtszeit am 31. Januar 2027 endet. Martin Engelhard war 16 Jahre lang hauptamtlicher Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Entsprechend den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen kandidierte er nicht erneut für das Amt und wird mit Ablauf seiner Amtszeit in den Ruhestand treten.
Kathrin Flory, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: „Ab Februar 2027 beginnt mit dem Wechsel des Ersten Beigeordneten eine neue Zeit in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Herr Weisenburger bringt vielfältige fachliche und berufliche Erfahrungen mit, die für die Weiterentwicklung unserer Verwaltung wertvoll sein werden. Ich gratuliere Herrn Weisenburger zu seiner Wahl und freue mich, ihn in der Zeit bis zu seinem Dienstbeginn persönlich besser kennenzulernen, weil mir dies für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig ist. Zugleich verbinde ich mit seiner Wahl die Erwartung einer zukünftig konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit aller im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen zum Wohle der Verbandsgemeinde.“
Aufgabenbereich des hauptamtlichen Beigeordneten
Der hauptamtliche Beigeordnete ist derzeit für den Geschäftsbereich Bürgerdienste und den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser verantwortlich. Änderungen der Geschäftsbereichsverteilung sind durch die Bürgermeisterin mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates möglich. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |