Angelegte Plätze sind forstlich notwendig
Trifels Natur GmbH hat Widerspruch eingelegt

Annweiler. Die SGD Süd hat von der städtischen Forstgesellschaft der Stadt Annweiler, die Trifels Natur GmbH, ein Rückbaukonzept gefordert. Dagegen hat die Gesellschaft nun Widerspruch eingelegt. „Der Aufsichtsrat der Trifels Natur GmbH hat sich erneut intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt und einstimmig beschlossen Widerspruch gegen den Bescheid der SGD-Süd einzulegen.
Der Aufsichtsrat steht geschlossen hinter der Geschäftsleitung sowie der Gesellschaft“, so Benjamin Seyfried, Stadtbürgermeister und Vorsitzender des Aufsichtsrates.
Nach Auffassung des Anwalts der Trifels Natur GmbH, Prof. Dr. Kerkmann, beruht die Anordnung auf einem falschen Ausgangspunkt, denn bei den eingearbeiteten Massen handelte es sich weder zumZeitpunkt des Einbringens noch heute um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Vielmehr wurde für die Anlegung der forstwirtschaftlich notwendigen Lagerflächen nachweislich ausschließlich
unbelastetes Erdmaterial verwendet. Die Stadt Annweiler am Trifels ist mit rund 2.200 ha Wald der siebtgrößte kommunale Waldeigentümer in Rheinland-Pfalz. Bis 2007 wurde der Stadtwald durch mehrere Revierleiter verwaltet und das Holz durch das Forstamt Annweiler verkauft. Aufgrund der topografisch sehr schwierigen Lage des Stadtwaldes sind die Holzlagermöglichkeiten entlang der Wege sehr begrenzt.
Darüber hinaus liegt der Annweilerer Hinterwald im Rotwildkerngebiet, vor allem das dort zahlreich vorkommende Rotwild benötigt Äsungsflächen, da sich diese Wildart vonrwiegend von Gräsern ernährt. Aus diesem Grund wurden im Stadtwald bereits seit Jahrzenten Holzlagerplätze und Wildwiesen systematisch und nach Gesichtspunkten der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft angelegt.
2007 gründete die Stadt Annweiler als alleinige Gesellschafterin die Forstgesellschaft Trifels Natur GmbH, deren Aufgabe in der Waldbewirtschaftung sowie im Verkauf des städtischen Holzes besteht. lm Jahre 2014 erfolgte eine anonyme Anzeige an die sich strafrechtliche und naturschutzrechtliche Verfahren angeschlossen haben.
Die ursprünglich fünf, aktuell nur noch drei verfahrensgegenständlichen Plätze (Holzplätze und Wildwiesen) wurden mit Ausnahme des Holzplatzes Kehr in Gräfenhausen bereits vor Gründung der Trifels Natur GmbH von den damals zuständigen Revierleitern konzipiert und durch Erdauffüllungen begonnen anzulegen.
Die begonnenen Holzlagerplätze und Wildwiesen wurden mit Gründung der Trifels Natur GmbH entsprechend der vorhandenen Konzepte von dieser fortgeführt. Der Holzlagerplatz Kehr in Gräfenhausen ist der einzige Holzlagerplatz, der von der Trifels Natur GmbH konzipiert und angelegt wurde.
Es liegt auf der Hand, dass ein so großer Waldeigentümer wie die Stadt Annweiler natürlich einen größeren Bedarf an Holzlagerplätzen und Wildäsungsflächen hat, als das bei kleineren Waldeigentümern der Fall ist. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Stadtwald aus zwei großen und rund 23 km auseinanderliegenden Waldgebieten (Vorder- und Hinterwald) besteht.
Erdauffüllungen mit unbelastetem Erdmaterial sind schon von jeher üblich und wurden sowohl in der Flur als auch im Wald, nahezu in allen Kommunen vorgenommen.
Wenn die zuständigen Behörden mittlerweile die Auffassung vertreten, dass derartige Auffüllungen nicht mehr einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen und dies letztendlich auch höchstrichterlich so gesehen werden sollte, so wird sich die Stadt Annweiler und deren Forstgesellschaft künftig natürlich daran halten. lhnen jedoch einen Vorwurf im Hinblick auf die Vergangenheit zu machen, ist unangemessen.
„Ein möglicher Rückbau dieser Plätze würde in ökologischer Hinsicht einen viel größeren Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten, als der Verbleib des unbelasteten und mit dem Erdboden verwachsenen Erdmaterials an Ort und Stelle“, so Prof. Dr. Kerkmann. ps

Autor:

Jürgen Bender aus Annweiler

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