Gewerbesteuer und PV-Freiflächenanlage
Winterborn

Gewerbesteuerhebesatz
Winterborn. Der Gemeinderat Winterborn hat unter Leitung des neuen Ortsbürgermeisters Ingo Klein die Beschlußfassung über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes zurückgestellt. Die Landes-regierung hatte zuletzt den landesweiten Nivellierungssatz nach Protesten von 400 auf 380 Pro zent gesenkt. Zuletzt hatte der Gemeinderat Winterborn im März 2021 für den Doppelhaushalt
2021 und 2022 den Gewerbesteuerhebesatz auf 365 Prozent belassen und festgesetzt, nachdem 2021 im Ergebnnishaushalt ein Überschuß von 47.200 Euro und von 2022 sogar von 56.300 Euro ausgewiesen werden konnte, dies vor allem durch zusätzlichen Einnahmen aus Windkraftanlagen in der Gemeinde.
Der Nivellierungssatz ist auch Grundlage für die Schlüsselzuweisungen vom Land und für die Umlageberechnungen. Da die Beschlußvorlage der Verwaltung zu den möglichen Mindereinnahmen der Gemeinde beim Belassen der bisherigen Hebesätze keine Zahlen beinhaltete, wurde das Thema vom Gemeinderat zurückgestellt. Zudem befürchtet der Gemeinderat, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer in dieser wirtschaftlich unstabilen Zeit ein falsches Signal sein könnte, so Ortsbürgermeister Ingo Klein.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Winterborn. Die Fürfelder Energiegesellschaft (EGF) plant in der Ortsgemeinde Winterborn den Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einem Gebiet mit einer Größe von rund 12,6 Hektar. Die Gesamtleistung wird mit etwa 10.000 Kilowattpeak angegeben.Die Fläche liegt zwischen der Ortslage Winterborn in Richtung Niederhausen/Appel. Dafür sei ein Bebauungsplan notwendig, in formierte Ortsbürgermeister Ingo Klein, da es sich nicht um ein priviligertes Bauvorhaben handele. Ein Sondergebiet Photovoltaikanlage müsse ausgewiesen werden, bisher handele es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen. Zudem sei eine vereinfachte raumordnerische Prüfung mit integriertem Zielabweichungsverfahren notwendig, das von der Fürfelder Gesellschaft veranlasst werden müsse.
Der Gemeinderat vertagte nach den gegebenen Informationen allerdings eine Entscheidung über die Beschlußvorlage der Verwaltung, die die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung vorsah.Bis dahin soll geklärt werden, ob sich auch andere Flächen in der Gemeinde für ein solches Projekt eignen.
Zudem soll abgestimmt werden, ob sich solche Flächen überhaupt mit dem neu zu erstellenden Flächennutzungsplan der VG Nordpfälzer Land in Einklang bringen lassen. Die Aufnahme im Flächennutzungsplan wäre mit ein Erfordernis, um überhaupt grundsätzlich eine Genehmigung zu erhalten, andere Aspekte spielen bei einer Ausweisung ebenfalls noch eine gewichtige
Rolle.Mit der EGF Fürfeld will die Gemeinde weiterhin im Gespräch bleiben. Das Thema soll aber auch in den Reihen der Ratsmitglieder nochmals vertieft behandelt werden. Sehr überrascht zeigte sich der Rat über die sehr konkreten Planungen der Verbandsgemeinde, eine Solidarver einbarung erneuerbare Energien der einzelnen Gemeinden abzuschließen.

EGF Fürfeld: Die Energiegesellschaft Fürfeld betreibt als Gesellschaft mit Beteiligung von mehreren Ortsgemeinden aus der VG Bad Kreuznach-Land und der Verbandsgemeinde selbst bisher erfolgreich hinter dem ehemaligen Munitionslager in Richtung Fürfeld sieben eigene Windkraftanlagen. Ursprünglich waren acht Anlagen geplant. 2019 wurden dort 37,42 Millionen Kilowatt Strom pro-
duziert, der auch selbst vermarktet wird. Diese Menge würde ausreichen, um zwei Verbandsgemeinden der Größe der VG Bad Kreuznach (13.000 Einwohner) zu versorgen.Beteiligt sind an der Gesellschaft weiterhin die Stadtwerke Bad Kreuznach, die Rheinische Landeskirche wie auch einige wenige Privatpersonen. Geschäftsführer ist Matthias Pravetz aus Fürfeld.

Autor:

Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel

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