Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags
Selbstbestimmungsgesetz - Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags

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Viernheim. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024 wird es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen erheblich einfacher, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Das Gesetz ermöglicht es, den Geschlechtseintrag auf „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ zu ändern. Ebenfalls kann festgelegt werden, dass keine Angabe zum Geschlecht gemacht wird. Der erste Schritt dafür ist bereits ab Donnerstag, 1. August 2024, möglich.
Dabei ist Folgendes zu beachten: Zunächst kann ab dem 1. August eine Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Die Anmeldung muss immer drei Monate vor dem zweiten Schritt, der Erklärung, vorgenommen werden. Trotz Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. November 2024 besteht die Möglichkeit zur Anmeldung der Änderung bereits ab dem 1. August.
Wer den beschriebenen Weg gehen möchte und sich beim Standesamt Viernheim anmelden möchte, kann dies ab 1. August per E-Mail an: standesamt@viernheim.de oder auf dem Postweg an Standesamt Viernheim, Kettelerstraße 3, 68519 Viernheim, vornehmen. Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Geburtsdatum und -ort, gewünschte Personenstandsänderung, gewünschte Vornamensänderung, aktueller Wohnort, Familienstand (sofern verheiratet oder geschieden auch Tag und Ort der Eheschließung) sowie eine Kopie des Ausweises.
Für die Erklärung benötigen Bürger ein gültiges amtliches Ausweisdokument und eine Geburtsurkunde. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Für Minderjährige ist die Beteiligung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Zudem ist bei Minderjährigen eine vorherige Beratung gesetzlich vorgeschrieben.
Jacqueline Kursawe, stellvertretende Amtsleitung im Amt für Soziales und Standesamt und Maria Lauxen-Ulbrich, städtische Gleichstellungsbeauftragte, sind sich einig: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Gewinn für alle Menschen, die sich in dem ihnen zugeschriebenen Geschlecht seit Jahren – teilweise Jahrzehnten – nicht wohlfühlen bzw. nicht wohlgefühlt haben.“
Weitere spezifische Informationen, insbesondere für Viernheim, sind auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/selbstbestimmung zu finden. hät/red

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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