Pläne für Langgasse 61 - Förderbescheid der ISB ist da

Haßloch. Die Haßlocher Immobiliengesellschaft (HIK) investiert in den sozialen Wohnungsbau und möchte in dem Haus-Hof-Anwesen in der Langgasse 61 zehn preiswerte Mietwohnungen errichten. Mit der Förderzusage der Investitions- und Strukturbank (ISB) nimmt das Vorhaben seine nächste Hürde.
Die ISB gewährt der Haßlocher Immobiliengesellschaft für das Bauvorhaben ein Darlehen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. Die Tilgungssumme liegt bei rund einer Million Euro. Das bedeutet, dass die HIK lediglich knapp 1,1 Millionen Euro des Darlehens zurückzahlen muss. Das Darlehen ist die ersten zehn Jahre zinsfrei, danach müssen pro Jahr 0,5 Prozent bezahlt werden. Im Gegenzug ist die HIK verpflichtet, die entstehenden Wohnungen mindestens 25 bzw. 30 Jahre für den Sozialen Wohnungsbau vorzuhalten.
Mit der Förderzusage kann nun nach Mitteilung der HIK-Geschäftsführerin Karin Alter-Hormes die Ausschreibung und Vergabe der ersten Arbeiten in Angriff genommen werden. Zunächst soll der denkmalgeschützte Torbogen des Anwesens in der Langgasse 61 abgebaut, eingelagert und später wieder im Original aufgebaut werden. Das Fachwerkhaus zur Straße bleibt erhalten, der rückwertige Mittelbau sowie die Scheune werden abgerissen und sollen Neubauten weichen. Die Kubatur des Haus-Hof-Anwesens soll in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erhalten bleiben.
Kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die HIK im Mai 2020 das Haus-Hof-Anwesen in der Langgasse 61 gekauft, um dort 10 Wohneinheiten in unterschiedlicher Größenordnung für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Die Pandemie und die Entwicklungen im Bausektor hatten zunächst für Verzögerungen gesorgt. Ohnehin ist das Projekt ein nicht ganz einfaches Unterfangen, da es sich um keinen Neubau auf der grünen Wiese handelt, sondern um einen Um- und Neubau im Bestand unter Beteiligung des Denkmalschutzes. Der große Vorteil des Anwesens ist aus Sicht der HIK aber die zentrale Lage in unmittelbarer Nähe zum Ortskern mit kurzen Wegen zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Außerdem findet mit dem Um- und Neubau im Bestand keine weitere Flächenversiegelung statt.ros

Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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