Bahnstreiks und die Folgen für Verbraucher
Wenn auf der Schiene nichts mehr geht ...

Wenn die Schienen wegen eines Streiks leerbleiben, können Reisende einige Rechte geltend machen Foto: meineresterampe/Pixabay
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Streik. Mitten in der Ferienzeit streikte letzte Woche die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL). Reisende müssen aber wahrscheinlich noch länger mit Chaos an den Bahnhöfen und Verspätungen rechnen, bis der Schienenverkehr wieder planmäßig läuft. Was für Berufspendler jetzt gilt und welche Rechte Zugreisende haben, wissen die ARAG Experten.

Mit dem Zug zur Arbeit

Die Experten weisen darauf hin, dass das sogenannte Wegerisiko beim Arbeitnehmer liegt. Er muss also dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ansonsten riskiert er Lohneinbußen oder im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Vor allem, wenn der Streik nicht plötzlich – sondern wie im aktuellen Fall mit vorheriger Ankündigung – geführt wird, müssen Arbeitnehmer sich eine Alternative suchen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Das gleiche gilt, wenn Arbeitnehmer während der Streiktage auf den Pkw umsteigen. Volle Straßen sind keine Ausrede für unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz. Schließlich muss in Streikzeiten mit vollen Straßen gerechnet werden und der Chef kann erwarten, dass seine Mitarbeiter entsprechend früher losfahren. Ein Tipp der ARAG Experten: Vielleicht ist es an den betreffenden Tagen möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Seit der Corona-Pandemie sollten Beschäftigte und Unternehmen in dieser Disziplin ja einige Übung haben.

Gut informiert ans Ziel

Zwar bittet die Deutsche Bahn alle Zugreisenden, nicht notwendige Fahrten zu verschieben, doch das ist auch ohne dienstlichen Anlass nicht immer möglich. Bei einem angekündigten Streik raten die ARAG Experten allen Fahrgästen, sich vorab zu informieren, welche Verbindungen noch bestehen. Das geht entweder online oder telefonisch bei der Sonderhotline der Deutschen Bahn unter 08000 996633. Auch über die App DB Navigator erhalten Fahrgäste Informationen zu Verspätungen und Ausfällen.

Alternativen zur gebuchten Verbindung

Ausgefallene Zugverbindungen werden nach Möglichkeit durch andere Verkehrsmittel ersetzt. Dafür setzt die Bahn in der Regel Busse oder auch Sammeltaxen ein. Die Experten weisen darauf hin, dass Fahrgäste sich zunächst an diesen - von der Bahn bereitgestellten - Alternativen orientieren sollten. Wer sich auf eigene Faust ein Taxi nimmt, muss damit rechnen, den Fahrpreis nicht erstattet zu bekommen, wenn es einen Transfer der Bahn für diese Strecke gegeben hätte. Das gleiche gilt für den eigenen Pkw. Wer auf das eigene Auto umsteigt, kann den Benzinverbrauch und andere Kosten, die durch die Fahrzeug-Nutzung entstehen, nicht der Bahn in Rechnung stellen.
Für Passagiere im Nahverkehr besteht in der Regel die Möglichkeit, auf Fernverkehrszüge umzusteigen und mit ihrem Nahverkehrsticket im IC oder ICE mitzufahren. Aber auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass diese Freigabe nicht unbedingt für alle Fernverkehrsstrecken gelten muss. Wer eigenmächtig einfach die nächstbeste IC- oder ICE-Verbindung nutzt, muss damit rechnen, die Mehrkosten für das teurere Ticket zu zahlen.

Gestrandet für eine Nacht

Wenn es absolut keinen Ersatz für die gebuchte Verbindung gibt und Fahrgäste gezwungen sind, eine Zwischenübernachtung einzulegen, ist die Deutsche Bahn verpflichtet, ihren Passagieren eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Auch der Weg in die Unterkunft muss organisiert werden. Wer sich auf eigene Faust ein Hotel sucht, sollte sich vorher bestätigen lassen, dass es wirklich keine Möglichkeit der Weiterfahrt mehr gibt. Ansonsten riskiert man nach Auskunft der Experten, auf den Hotelkosten sitzen zu bleiben.

Was geschieht mit dem gebuchten Ticket?

Wer aufgrund eines Streiks zu spät am Reiseziel ankommt, hat Anspruch auf eine mindestens teilweise Erstattung des Ticketpreises. Dabei richtet sich die Höhe der Erstattung laut ARAG Experten nach der Länge der Verzögerung. Bei mindestens einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent zurück, bei mehr als zwei Stunden später am Ziel bekommen Fahrgäste den halben Ticketpreis erstattet. Dazu benötigen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular , das sie ausgefüllt im Servicecenter abgeben oder per Post an die Deutsche Bahn schicken.
Seit Juni können Fahrgäste, die das Ticket über ihr Kundenkonto gekauft haben, ihre Fahrgastrechte auch online oder über die App geltend machen.

Belege sammeln

Um Geld erstattet zu bekommen, müssen Fahrgäste das Ticket mit einreichen. Zudem raten die Experten, sich von Bahn-Mitarbeitern schriftlich bestätigen zu lassen, dass die gebuchte Verbindung verspätet ankam oder ausgefallen ist. Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von Internetseiten, aus denen hervorgeht, dass es Unregelmäßigkeiten auf der Strecke gab, können ebenfalls hilfreich sein.ps
Weitere Informationen:

Weitere Informationen gibt es unter www.arag.de/service/infos-und-news/
rechtstipps-und-gerichtsurteile/
auto-und-verkehr

Autor:

Wochenblatt Redaktion aus Ludwigshafen

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