Landkreis Karlsruhe fördert Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen
Blinde zählen seit August zum Kreis der Berechtigten

Um schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am allgemeinen gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, fördert der Landkreis Karlsruhe seit Jahren einen Fahrdienst. Berechtigt waren bisher schwerbehinderte Menschen im Landkreis Karlsruhe ab dem 16. Lebensjahr, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (= außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen. Seit August sind auch blinde Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI" besitzen, teilnahmeberechtigt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16. Juli die notwendige Änderung der „Richtlinien des Landkreises Karlsruhe zur Durchführung des Fahrdienstes für schwerbehinderte Menschen" beschlossen.

Mit dem Angebot können die Nutzerinnen und Nutzer Fahrten für Besorgungen des täglichen Lebens unternehmen, zum Beispiel für den Einkauf oder Bankgeschäfte. Sie dienen auch der Freizeitgestaltung, um beispielsweise zu Veranstaltungen zu gelangen, sowie der persönlichen Kontaktpflege, um Familie und Freunde zu besuchen. Dafür beauftragen sie ein Beförderungsunternehmen ihrer Wahl.

Innerhalb des zur Verfügung stehenden jährlichen Budgets können Fahrten frei disponiert werden, ohne Beschränkung der Anzahl und der Entfernung. Den Berechtigungsausweis zur Teilnahme am Fahrdienst stellt das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation, Wolfartsweierer Str. 5, 76131 Karlsruhe aus. Ansprechpartner sind Frau Meinzer, Tel. 0721 936 – 70730, und Herr Grünling, Tel. 0721 936 – 70430.

Autor:

Landratsamt Karlsruhe aus Wochenblatt Bruchsal

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