Baugebiet Tiefeweg auf den Weg gebracht

Ubstadt-Weiher (jar) – Ubstadt bekommt ein neues Wohnbaugebiet. Nachdem aufgrund von Ergebnissen einer Starkregengefahrenanalyse im vergangenen Jahr nochmals Änderungen am Bebauungsplanentwurf Ubstadt „Tiefeweg“ vorgenommen worden waren, beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Abwägung der verschiedenen behördlichen Stellungnahmen. Stadtplaner Dietmar Glup vom Ingenieurbüro Sternemann & Glup brachte die Stellungnahmen den Mitliedern des Gemeinderats vor und ging auf diese jeweils kurz ein.

Besonders intensiv wurde die Forderung des Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz nach einer verbindlichen Vorgabe zur Ausbildung begrünter Dächer vom Gemeinderat diskutiert.

Das Stadtplanungsbüro unterbreitete hier den Vorschlag, dass für die dichter bebauten Bauplätze - für die Mehrfamilienhäuser und Hausgruppen - eine Dachbegrünung fest vorgeschrieben werden sollte.

Für Einzel- und Doppelhäuser wurde vorgeschlagen, dass ausschließlich die Garagen und andere Nebenanlagen verpflichtend begrünt werden müssen.

Die Gründächer werden immer öfter durch das Landratsamt gefordert, da diese zu einem kühlenden Effekt bei Hitze beitragen, Wasser speichern, die Verdunstung von Wasser fördern, den Wasserabfluss mindern, zur Lärmreduzierung beitragen und damit einen sehr positiven Effekt auf die Wohnqualität und den Klimaschutz haben. Dachbegrünungen sollen in erster Linie dazu beitragen, möglichst viel Oberflächenwasser auf Flächen des Plangebietes zur Verdunstung zu bringen. Bei Starkregenereignissen können begrünte Dächer das Oberflächenwasser zurückzuhalten, so dass dieses erst zeitversetzt in das hierfür vorgesehene Entwässerungssystem eingeleitet wird. Nachdem der Gemeinderat verschiedene Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz, Gestaltungsfreiheit der Bauherren sowie bezahlbaren Wohnraum vielseitig diskutiert hat, erfolgte eine Abstimmung im Gremium.

Der Gemeinderat hat in diesem Zuge beschlossen, dass für die Mehrfamilienhäuser und Hausgruppen verbindlich Dachbegrünung festgesetzt werden soll. Für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften hingegen soll die Dachbegrünung auf freiwilliger Basis auch für Garagen und Nebenanlagen erfolgen.

Bis im „Tiefeweg“ gebaut werden kann, dauert es allerdings noch. Das weitere Verfahren sieht die Einigung mit den Grundstückseigentümern bis Sommer 2024 vor. Im Anschluss erfolgt die Erschließungsplanung. Die Erschließung erfolgt über einen privaten Erschließungsträger. Die Kosten der Erschließung tragen die zukünftigen Bauplatzeigentümer.

Autor:

Nicole Batschauer aus Ubstadt-Weiher

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