Gericht: Schadensersatz zu leisten
Urteil in der Sache KSC vs. Lagardère
Der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e. V. (KSC) konnte seinen Vertrag mit der Vermarktungsagentur für Sportrechte Lagardère Sports Germany GmbH (Lagardère), die inzwischen als SPORTFIVE Germany GmbH firmiert, nicht wirksam kündigen und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Der 15. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2020 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. September 2019 bestätigt. Die Parteien hatten sich kurz vor...