Baden-Württemberg: Krankenhäuser
Test gilt nur sechs Stunden
Baden-Württemberg. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ an die aktuelle Lage der Corona-Pandemie angepasst, teilt das Ministerium mit. Die Änderungen sind am gestrigen Mittwoch notverkündet worden und treten größtenteils am kommenden Montag, 17. Januar, in Kraft, um den Einrichtungen die Umstellung zu erleichtern. Es geht im Wesentlichen angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante um eine verschärfte...