Gesetzesänderung

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Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich | Foto: Alexas_Fotos/Pixabay

Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich

Rheinland-Pfalz. Um einen Preisvergleich zu ermöglichen, sind die Händler überwiegend verpflichtet, neben dem Endpreis auch den Grundpreis (Preis Kilogramm oder Liter) anzugeben, darauf weist die .Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Das Wichtigste in Kürze: Händler sind grundsätzlich verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis anzugeben, wenn sie Waren in Fertigpackungen (z.B. auch eingeschweißtes Frischfleisch), offenen Packungen (z.B. Früchte im Körbchen) oder als...

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