Raumordnerischer Entscheid der SGD Süd
Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kirrweiler möglich

Freiflächen-Photovoltaikanlage.  Foto: Pixabay/Sebastian Ganso | Foto: Pixabay/Sebastian Ganso
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Neustadt / Kirrweiler. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Raumordnerischen Entscheid jetzt festgestellt, dass die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kirrweiler (Pfalz) mit den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. „Allerdings müssen wesentliche Auflagen und Maßgaben im Entscheid beachtet werden“, betont SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf. So nennt Kopf beispielsweise, dass die Laufzeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage auf 30 Jahre begrenzt ist. Am Ende dieser Laufzeit hat der Investor die Anlage auf eigene Kosten vollständig zurückzubauen und die Fläche wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.
Die Kompensationsfläche für das Bebauungsplanverfahren „Unterried“ auf Flurstück 6751 ist von der Errichtung mit einer Freiflächen-PVA auszunehmen. Die östliche Teilfläche 2 (sog. „Solarbiotop“) geht mit den Belangen der Raumordnung nicht konform.
Die für das Vorhaben erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb des Plangebiets zu erbringen. Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sind konkrete Maßnahmen, u.a. zur Einbindung der Anlage in die Landschaft (z.B. Eingrünung der PV-Anlage, ausreichend Durchlässe für Klein- / Mittelsäuger in Umzäunung) in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden festzulegen. Im Bereich des Riedgrabens (südlich der PVA) ist das Ufergehölz in seiner Art und ökologischen Qualität dauerhaft zu erhalten. Insgesamt ist die Vereinbarkeit der Freiflächen-PVA mit den Belangen des Naturschutzes nachzuweisen.
Die Hinweise der Oberen Wasserschutzbehörde sind zu berücksichtigen.
Mit dem geplanten Vorhaben wird die Absicht des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik-anlagen stellt hierbei ein immer wichtig werdender Pfeiler dar. Rheinland-Pfalz möchte bis zum Jahre 2030 seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, wobei circa ein Viertel der regenerativen Stromerzeugung auf Photovoltaik entfallen soll. Mit der Verabschiedung der „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ macht die Landesregierung deutlich, dass der Ausbau der Photovoltaik verstärkt vorangetrieben wird.
Die Ortsgemeinde Kirrweiler plant östlich der Autobahn A 65 die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Fläche von circa 5,4 Hektar. Beantragt wurde die raumordnerische Prüfung im März 2022. An dem Verfahren wurden dreizehn Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der von der Landwirtschaftskammer geforderte Nachweis einer Alternativenprüfung auf Ebene der Verbandsgemeinde wird in der Regel auch seitens der Raumordnung eingefordert. Da das vorliegende Vorhaben jedoch von der Ortsgemeinde Kirrweiler selbst geplant wird, ist es der Ortsgemeinde aus Sicht der Raumordnung nicht zuzumuten, dass auch außerhalb der Gemeindegrenzen nach einem geeigneten Standort gesucht wird.
Daher ist seitens der Oberen Landesplanungsbehörde die Standortauswahl grundsätzlich nachvollziehbar. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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