Fieguth-Amtsblätter

Richtlinien zur Veröffentlichung von Beiträgen im lokalen Teil der Fieguth-Amtsblätter

Stand: 3. Juni 2022



Wer darf in den lokalen Nachrichten erscheinen?

Ortsansässige Vereine, Kirchengemeinden, Verbände und Parteien dürfen Beiträge kostenfrei veröffentlichen.


Wie müssen Artikel verfasst sein?

Die Artikel müssen sachlich und informativ gehalten sein und dürfen keinen werblichen Charakter haben. Die Redaktion behält sich vor, zu lange Texte zu kürzen, beziehungsweise nur auszugsweise abzudrucken. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Veröffentlichung. Beiträge für mehrere Ortsgemeinden werden nur an einer Stelle in voller Länge abgedruckt. Nach Redaktionsschluss eingegangene Beiträge werden nicht berücksichtigt. Bei Feiertagen ist der Redaktionsschluss um einen Tag vorverlegt.


Wie oft dürfen Artikel abgedruckt werden?

Beiträge werden maximal zweimal veröffentlicht.


Wann handelt es sich um eine bezahlte Anzeige?

  • Stellenanzeigen
  • Danksagungen
  • Glückwünsche
  • Grußworte (Weihnachten, Ostern etc.)
  • Nachrufe
  • Anmeldeformulare
  • Wahlwerbung (nur in den Ausgaben Deidesheim, Freinsheim, Lambsheim-Heßheim und Waldfischbach-Burgalben) können nur im bezahlten Anzeigenteil veröffentlicht werden.

Was wird nicht veröffentlicht?

  • Parteipolitische Stellungnahmen und Kommentare
  • Spielberichte (es wird das reine Ergebnis genannt)
  • Speisen und Getränkeangebote (werden ersetzt durch: „Für das leibliche Wohl ist gesorgt“)
  • Preisangaben

Kostenlose Alternative - Wochenblatt-Reporter.de

Auf dem größten kostenlosen Michtmachportal für lokale Nachrichten können Beiträge in voller Länge veröffentlicht werden. Es besteht zudem die Möglichkeit in der Printausgabe des Wochenblatts abgedruckt zu werden (Inhalte von Wochenblatt-Reportern werden bevorzugt). Hier geht es zur Anmeldung: www.wochenblatt-reporter.de/login


Datenanlieferung

Bilder / Grafiken
Auflösung: 300 dpi (optimal)
Größe: Mindestens ein Megabyte
Bei Wappen/ Logos sind mindestens 0,5 Megabyte ausreichend
Format: JPEG (kein PNG o. ä.), Bilder müssen separat und nicht in den Text eingebunden sein
Name: Eindeutige Benennung, so dass sie dem Text zuzuordnen sind. Bildunterschriften müssen den Bildnamen eindeutig zuzuordnen sein
Urheber: Das Urheberrecht bzw. die Veröffentlichungsrechte müssen geklärt sein
Das Recht am eigenen Bild muss gewahrt sein
(sind alle abgelichteten, zu erkennenden Personen mit der Veröffentlichung einverstanden?)

Text
Format: Offene Textdateien (.doc oder .docx ohne Makros) bevorzugt
(so kann vermieden werden, dass automatische Trennstriche übernommen werden)
PDF-Dateien, falls keine andere Text-Datei vorliegt
Vermeiden: Keine Power-Point Präsentationen
Kein Fließtext in Excel-Dateien
Keine Screenshots
Passwortschutz und Schreibschutz aus Word-Dateien entfernen

Manuskripte, maschinenschriftliche und kopierte oder gescannte Texte können nicht bearbeitet werden.

Download

Richtlinien: Download
Datenanlieferung: Download
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