Gerichtsurteil: Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter
- Das Landgericht Zweibrücken hat den 26-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt
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Zweibrücken. Das Landgericht Zweibrücken hat den 26-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Anfang Februar einen Zugbegleiter während einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalexpress bei Landstuhl mehrfach mit der Faust gegen den Kopf schlug. Der 36-jährige Bahnmitarbeiter erlitt dabei schwerste Verletzungen und starb zwei Tage später an den Folgen einer Hirnblutung. Damit blieb das Gericht etwas unter den von der Anklage geforderten zwölf Jahren Haft.
Fahrscheinkontrolle eskalierte
Auslöser der Tat war nach den Feststellungen des Gerichts eine eskalierte Fahrscheinkontrolle. Der Angeklagte verfügte über kein gültiges Ticket, verweigerte die Ausweiskontrolle und griff den Zugbegleiter an, nachdem dieser ihn zum Verlassen des Zuges aufgefordert hatte. Einen Tötungsvorsatz konnte das Gericht nicht feststellen und verurteilte den Mann deshalb nicht wegen Mordes oder Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Bundesweite Debatte über Schutz von Bahnpersonal
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Die Nebenklage, die die Angehörigen des Opfers vertritt, plädierte auf eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hatte hingegen auf einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge verwiesen und eine deutlich geringere Strafe beantragt.
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und erneut eine Debatte über den besseren Schutz von Beschäftigten im Bahnverkehr ausgelöst. Das Opfer war alleinerziehender Vater von zwei Kindern.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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