Hilfen des Bundes
Bundesmittel helfen Kulturveranstaltern beim Neubeginn

Der Bundestagsabgeordnete Olav Guttinng weist auf Hilfen des Bundes für Kulturveranstalter hin. | Foto: Tobias Koch
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Olav Gutting MdB: Neuer Fonds des Bundes unterstützt die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen

Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- oder Filmaufführungen, von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Bürgerinnen und Bürger ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Corona-Pandemie endete dies abrupt. Ein Stillstand, der auch gravierende wirtschaftliche Folgen für die Kulturbranche hatte: Ein Großteil der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen. Ein neuer Fonds des Bundes unterstützt jetzt die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen, Olav Gutting, hin.

„Fortschritte bei der Impfkampagne, spürbar sinkende Inzidenzzahlen und erste Öffnungsschritte Grund geben zur Hoffnung. Dennoch bestehen für kulturelle Veranstaltungen auf absehbare Zeit noch Hygieneauflagen und unterliegen Besucherzahlen noch Beschränkungen. Vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen die Mittel, um sich in dieser Unsicherheit auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Hier setzt der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an, den die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern konzipiert hat“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting.

Zentraler Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen seit dem 1. Juli 2021und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.

Zweiter Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Der Sonderfonds ergänzt damit die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche: Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur aufgelegt, für das zwei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Eine gezielte Unterstützung von Kreativen ermöglicht der Bund darüber hinaus durch die Überbrückungshilfe III, hier vor allem durch die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige.

Weitere Informationen:

Webseite mit Registrierungsplattform des Sonderfonds: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Beratungshotline für Antragstellende0800 6648430

Autor:

Antonia Scheurer aus Waghäusel

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