Vogelgrippe: Stallpflicht in Neustadt bis 15. Dezember verlängert

Vogelgrippe: Kein Freilauf für Geflügel, Stallpflicht bleibt – Behörden warnen vor hoher Ansteckungsgefahr | Foto: Eva Bender
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Neustadt. Die wegen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) geltende Stallpflicht in Neustadt an der Weinstraße wurde per Allgemeinverfügung bis Montag, 15. Dezember, verlängert. Das hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim – das auch für Neustadt zuständig ist – mitgeteilt. Hintergrund der Maßnahme sind drei bestätigte Fälle im Landkreis sowie ein neuer Verdachtsfall in Obrigheim. In Neustadt gibt es bislang keinen bekannten Vogelgrippe-Fall. Dies bedeutet aber keine Entwarnung! Es ist weiterhin von einem Seuchengeschehen mit hohem Ansteckungsrisiko durch Wildtiere auszugehen. Daher bleibt die Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt an der Weinstraße zum Schutz der gehaltenen Tiere notwendig, teilt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.kreis-bad-duerkheim.de/aktuelles/bekanntmachungen/oeffentlichebekanntmachungen

Ausbreitung eindämmen – Lage weiter angespannt

Auch wenn Neustadt aktuell nicht betroffen ist, beobachten die Veterinärbehörden die Lage aufmerksam. Das Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim steht im Austausch mit den Landes- und Bundesinstituten, um geeignete Maßnahmen umzusetzen.

Hintergrund: Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe ist eine durch Viren ausgelöste, häufig tödlich verlaufende Erkrankung bei Wild- und Hausvögeln. Übertragen wird das Virus durch direkten Kontakt oder über verunreinigte Gegenstände, Futter, Fahrzeuge oder Kleidung. Die Inkubationszeit liegt zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen. Symptome reichen von Schwäche und Atemproblemen bis zu hoher Sterblichkeit. Für Menschen besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) kein erhöhtes Risiko, solange kein direkter Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen besteht. Tote oder kranke Wildvögel sollten grundsätzlich nicht berührt werden.

Empfehlungen für Geflügelhalter

Zur Stallpflicht gehört:

  • Kontakt zu Wildvögeln verhindern: Ausläufe abdecken, Futter und Wasser nur in geschützten Bereichen anbieten.
  • Stallhygiene: Hände waschen, saubere Stallkleidung nutzen, Straßenkleidung getrennt lagern.
  • Futter & Einstreu sicher lagern: Wildvogeldichten Schutz gewährleisten.
  • Zugänge sichern: Zutritt Unbefugter verhindern.
  • Bestände täglich kontrollieren: Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt melden.
  • Meldepflicht beachten: Jede Geflügelhaltung – auch Hobbyhaltungen – muss bei der Kreisverwaltung angezeigt und bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Infos hierzu: www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Auch die allgemeine Bevölkerung kann zur Eindämmung beitragen:

  • Tote oder kranke Wildvögel nicht anfassen, sondern mit Fundort an das Veterinäramt melden.
  • Hunde in Ufer- und Feuchtgebieten anleinen.
  • Keine Federn oder Tierüberreste aufsammeln.
  • Funde melden an: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
  • Menschliche Gesundheit ist laut RKI nicht gefährdet, dennoch kann das Virus über Kleidung oder Schuhe weitergetragen werden.

Weitere Informationen:

  • Landkreis Bad Dürkheim (Veterinärbehörde): www.kreis-bad-duerkheim.de
  • Friedrich-Loeffler-Institut: www.fli.de
  • Robert Koch-Institut: www.rki.de
  • Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: lua.rlp.de

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Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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