Verwaltungsgericht hat entschieden
Erdaushubdeponie Kreimbach-Kaulbach darf gebaut werden

Kreimbach-Kaulbach. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der SGD Süd für die Deponie Kreimbach-Kaulbach mit Urteil vom 21. September 2020 rechtskräftig abgewiesen.
Die Südwestdeutschen Hartsteinwerke, Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft, betrieben in einem Steinbruch bis 2014 Feldspat-Tagebau und beabsichtigen nach dessen Stilllegung die Errichtung und den Betrieb einer Deponie zur Ablagerung von gering belasteten mineralischen Abfällen.
Von dem 440 000 Quadratmeter großen Steinbruch soll eine Fläche von 46 500 Quadratmetern für die Deponie genutzt werden.
Geplant ist ein Ablagerungsvolumen von 2 400 000 Kubikmetern über einen Zeitraum von 16 Jahren und damit eine jährliche Anliefermenge von 150 000 Kubikmetern.
Geklagt hatte ein Nachbar, der geltend machte, sein Grundstück werde durch das Vorhaben unzumutbar beeinträchtigt.
Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Der Planfeststellungsbeschluss leide weder an Verfahrensfehlern noch an inhaltlichen Mängeln.
Insbesondere sei durch die in den Planunterlagen enthaltenen Gutachten nachgewiesen, dass es auf dem Grundstück des Klägers nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub kommen werde. Nachdem keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil am 11. Dezember rechtskräftig geworden.
Entsorgungssicherheit steigt
Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Prof. Dr. Hannes Kopf, begrüßt, dass durch das Vorhaben die Entsorgungssicherheit für gering belastete mineralische Abfälle insbesondere in der Pfalz und in Rheinhessen steigen wird. Außerdem werde die Deponie einen positiven Einfluss auf die Kosten der Entsorgung solcher Abfälle haben.

Autor:

Anja Stemler aus Kusel-Altenglan

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