Coronavirus SARS-CoV-2
Drei Neuinfektionen in der Südwestpfalz - 76 Genesungen

Kreishaus Südwestpfalz (Pirmasens). Hier ist auch das Gesundheitsamt zu finden. | Foto: Kreisverwaltung
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Südwestpfalz/Hauenstein. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südwestpfalz haben sich heute (15. April 2020) drei Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 bestätigt. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Abstrichentnahme 157 Personen positiv getestet. Von diesen sind 76 mittlerweile genesen.
   Die Gesamtzahl der bekannt gewordenen Infektionsfälle mit Wohnort in der Verbandsgemeinde Hauenstein bleibt seit dem 3. April gleich.

Von den hinzugekommenen Infektionen betreffen zwei die Meldeadresse Pirmasens und eine die Verbandsgemeinde (VG) Zweibrücken-Land. Die Zahl der jemals als infiziert erkannten Personen verteilt sich auf Pirmasens mit jetzt 28, Zweibrücken mit 34, die VG Dahner Felsenland mit 20, die VG Hauenstein mit neun, die VG Pirmasens-Land mit sieben, die VG Rodalben mit sechs, die VG Thaleischweiler-Wallhalben mit 30, die VG Waldfischbach-Burgalben mit zehn und die VG Zweibrücken-Land mit nun dreizehn.
   Ermittelbaren Kontaktpersonen würden über die Infektion informiert, lässt die Kreisverwaltung ergänzend wissen sowie, nach der Begleitung durch das Gesundheitsamt hätten 306 Kontaktpersonen ihre Quarantäne als genesen abschließen können.

Nachdem zu Todesfällen in der heutigen Mitteilung keine Angabe gemacht wird, ist davon auszugehen, dass weiterhin nach Erkenntnissen des Gesundheitsamtes Südwestpfalz in seinem Zuständigkeitsbereich eine Person als an der vom Coronavirus verursachten Krankheit COVID-19 verstorben gilt.

Hinweise der Kreisverwaltung
Das Gesundheitsamt der Südwestpfalz empfiehlt erneut Personen die Symptome entwickeln, sich umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt oder der landesweiten Rufnummer 0800-99.00.400 zu melden oder bei Wohnort in der Südwestpfalz die „Corona-Hotline“ 06331/809-750 anzurufen. Auf diesen Wegen sei gewährleistet, dass Abstrich-Termine einfach und zeitnah vergeben werden können und gleichzeitig verantwortungsbewusst mit Personal und Material umgegangen wird.
   Auf der Internetseite www.lkswp.de/corona-info sind aktuelle Informationen des Landkreises zum Thema Coronavirus zu finden sowie unter der (zusätzlichen) Telefon-Hotline 06331/809-700 bei weiteren Fragen zu erhalten.

Fallzahlen des Landes-Gesundheitsministeriums - erstmals mit Angabe zu Genesungen
„Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.032 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 83 Todesfälle und 2.790 genesene Fälle“ lautet die heutige Bekanntgabe des Landes-Gesundheitsministeriums, das damit erstmals eine Angabe zu Genesungen macht. Der Verfasser hatte dort hinterfragt warum diese in Rheinland-Pfalz nicht veröffentlicht wird.
   Die Landesregierung ermittele Genesene anhand eines Bewertungsalgorithmus, wird erläutert. „Genesen“ werde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt.
erstmals Angaben zu Neuerkrankten
Zusätzlich gibt das Gesundheitsministerium seit heute ergänzende Informationen zu Neuerkrankungen heraus, als „Kreisinzidenzen“. Dabei gelten als Neuerkrankte „alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde“, erklärt das Ministerium. Die Kreisinzidenzen würden bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises in Fälle pro 100.000 Einwohner ermittelt. In der Südwestpfalz betragen diese „Neuerkrankte der letzten 14 Tage pro 100.000“ im Landkreis 17, in Pirmasens 12 und in Zweibrücken 15.
   Anmerkung des Verfassers: Die Formulierung „COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt“ dürfte missverständlich sein. Gemeint ist wahrscheinlich ein positiver Labor-Nachweis des Virus SARS-CoV-2 im Abstrich, nicht der Ausbruch der Krankheit COVID-19. Labore ermitteln Spuren des gesuchten Virus. Erkrankungen werden von Ärzten diagnostiziert. Erfahrungsgemäß entwickelt ein Teil der positiv getesteten Personen keine einschlägige Krankheitssymptome.
Sterbeursache wird weiterhin nicht bekanntgegeben
Weiterhin differenziert die unter „Todesfälle“ genannte Zahl nicht nach tatsächlicher Sterbeursache. In dieser sind viele Verstorbene enthalten, die zwar positiv auf das Coronavirus getestet waren, aber an anderen Ursachen verstarben, darunter möglicherweise Herzinfarkt oder häuslicher Unfall. Diesbezüglich vertritt das Ministerium gegenüber dem Verfasser die Auffassung, zur Abklärung sei grundsätzlich eine Obduktion erforderlich, was nur in wenigen Fällen möglich wäre. Bestätigt wird, dass in der zwingend vorgeschriebenen Todesbescheinigung Angaben zur Todesursache zu treffen seien und „hierbei zwischen den unmittelbar zum Tod führenden Krankheiten und den vorangegangenen Ursachen, sprich Grunderkrankungen, differenziert wird“. Warum diese den Behörden in jedem Einzelfall vorliegenden Angaben vom Ministerium nicht verwendet werden oder ungeeignet sein könnten wird nicht erläutert. Professor Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Institutes, äußerte gestern in seiner Pressekonferenz, die Kenntnis der tatsächlichen Todesursachen wären wertvoll als Entscheidungsgrundlage.

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Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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