Gut informiert Landesaktionsplan Barrieren
UN Konvention als Chance

UN-Behindertenkonvention, Art.9 besagt: „Zugänglichkeit ist ein Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Sie gilt als Strukturelement für alle Lebensbereiche“.
„Die Konvention trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft und (..) muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Die bestehenden Barrieren sind abzubauen und die Entstehung neuer Barrieren sind zu verhindern“.
Kurze Zeit darauf wurden in Haßloch nicht an allen Straßenkreuzungen bzw. Abzweigungen die Bürgersteigendungen abgesenkt!
Der Landesbeauftragte für behinderte Menschen, Matthias Rösch, besuchte im Juni 2018 Haßloch.
Thema: Wie sieht es mit der Barrierefreiheit aus. 1. Bgdt. Tobias Meyer nahm daran teil

Konkrete Anträge

2020, September, „HLL beantragt: Barrierefreiheit in Haßloch verbessern.“ „Sehr geehrter Herr Meyer, die Barrierefreiheit stellt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel dar. Im Sommer 2018 berichtete die Rheinpfalz über ihren Test öffentlicher Gebäude in Haßloch (siehe unten) auf Behinderten-freundlichkeit“:
1. „Rollstühle zur Ausleihe: Im Eingangsbereich des Ärztehauses und des MediZentrums Rollstühle zur Ausleihe für gehbehinderte Besucher vorzuhalten um vom Auto zu den Praxien zu gelangen.
2. Barrierefreie Toilette im Ärztehaus: Eine Behindertentoilette, welche mit dem Europäischen Universalschlüssel zugänglich ist.
3. Windelsäcke bereitstellen: Windel-Säcke (in Absprache mit dem Abfall-wirtschaftsbetrieb) zur Abholung bereitzustellen, für Haushalte mit pflegebedürftigen Erwachsenen oder Kleinkindern keine größeren Restmüllbehälter anschaffen müssen.
4. Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (bis zum 01.01.2022)
Den Fachgremien mögen folgende Dinge vorgestellt werden:
1. Das Haltestellenkataster in Haßloch.
2. Der Nahverkehrsplan (NVP), insbesondere die Einbindung der Gemeinde Haßloch als
Straßenbaulastträger.
3. Die Finanzierungsplanung zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im (ÖPNV) bis
zum 01.01.2022.“
2021, Juni: Bau- und Sozialausschuss lehnen komplett mehrheitlich ab.
An einigen auch besonders von Behinderten aufzusuchenden Orten, wie Apotheke Bahnhofstraße, fehlen Behindertenparkplätze.
Im Januar, 2022 befasst sich der Sozialausschuss mit dem Antrag HLL vom Mai 2021: „Aktualisierung des Ortsführers für Behinderte". Die bisherige Papierform wird digital im Internet ersetzt. Ob das der richtige Weg ist? Gerade diese Personengruppen sind in der modernen Technik wenig fit.

Zitate aus Inspektionstouren

Zitate aus der Serie in DIE RHEINPFALZ vom Juni/Juli 2018 über drei Behinderten Inspektionstouren.
Musikschule: Zu viele Stufen, Aufzug wünschenswert, dem Toilettenbereich täte eine Erweiterung gut.
Kulturviereck: Viel Lob und ein Wermutstropfen. Gemeindebücherei nicht wirklich Barrierefrei, Toilette sei zu schmal.
Blaubär: Veranstaltungsraum nur über Treppe erreichbar, Türrahmen der Toiletten sind nicht breit genug.
Bürgerbüro: Teils vorbildlich, teils Verbesserungsbedarf, eine Kundentoilette ist nicht vorhanden.                                                                 Rathaus: Fahrstuhl zwar vorhanden, aber mit Tücken
Bahnhof. „Hier besteht immenser Handlungsbedarf.“ Nur mit sehr hohem Kraftaufwand sind die Rampen zu passieren - seit längerem defekte und daher abgesperrte Toilettenanlage.
Radwege: Eine Ausschilderung der Wanderwege, für Mobilitätseingeschränkte waren nicht klar erkennbar oder überhaupt nicht vorhanden.“
Beim Rundgang trifft auf die Tester Gruppe überraschend Sozialdezernent Ralf Trösch (SPD): „Die Vorschläge möchten wir bitte auch alle haben, damit wir sie uns anschauen können“, bittet er.
Das wäre auch allen Bürgern zugänglich zu machen.
Viele Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, werden vor Ort in den Kommunen getroffen. Deshalb ist es wichtig, dass der Geist der UN-Konvention in jede Kommune einzieht.
„Kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ gibt es seit August 2016, von Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V.: unter www.ea.rlp.de.
Aus den Maßnahme Kategorien des Landesaktionsplanes von 2010 könnte die Gemeinde Haßloch z.B. ein Leuchtturmprojekt kreieren. Das Land zeichnet jährlich solch positive Beispiele aus.
„Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sind selbstverständlich in den Kommunen unterwegs und gehören zum Bild gesellschaftlichen Lebens.“
Kreis Bad Dürkheim sowie Haßloch sind bisher nicht im Landesaktionsplan aufgelistet. Die Frage nach dem Ergebnis der jüngsten Verkehrsschau wurde von der Verwaltung nicht beantwortet.
Siehe auch: „Wochenblatt Haßloch Lokales“ „Gut informiert“.

Autor:

Günter Moses aus Haßloch

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