Gut informiert Presseersatz
Prüfung Wirtschaftsführung

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Speyer, 21. Januar 2022     Prüfungszeitraum 2017 - 2019
„Diese Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs sind laut GemO öffentlich auszulegen“, so der Rechnungshof Rheinland-Pfalz (RLP). Gegen eine Veröffentlichung im Internet würden „Rechte des Rechnungshofs nicht entgegenstehen“.
Eine Veröffentlichung erfolgte bisher nicht. Am 16. 2. 2022 beriet der GR über die Prüfung. Darüber berichtete die Presse nicht. Im Folgenden Ausschnitte aus dem 125 seitigen Prüfbericht, als Zitate.

Geschäftsbereiche für ehrenamtliche Beigeordnete

Die „Hauptsatzung sah die Bildung von drei Geschäftsbereichen“ vor. Auf „bis zu drei Beigeordnete“ sollten die „Aufgaben übertragen“ werden. „Darunter einen Hauptamtlichen. Die beiden ehrenamtlichen Beigeordneten erhielten Aufwandsentschädigungen von je 1.426 € monatlich“.
Der Rechnungshof vergleicht Haßloch mit ebenfalls verbandsfreien Gemeinden gleicher Größe:“ „Keine andere die über einen hauptamtlichen Beigeordneten verfügt, hat ehrenamtliche Beigeordnete mit Geschäftsbereich“. Dies zeige, „dass der damit verbundene Aufwand für eine ordnungsgemäße Verwaltung (..) dieser Größenklasse nicht erforderlich und daher unwirtschaftlich ist“. Erhalten „ehrenamtliche Beigeordnete keinen Geschäftsbereich“ kommt eine „Aufwandsentschädigung allenfalls bei Vertretungen im Verhinderungsfall in Betracht“.
„Die erzielbare Aufwandsminderung bei Wegfall von zwei Geschäftsbereichen wird auf 34.000 € jährlich geschätzt“ so der Rechnungshof. Sein Rat: „Die Hauptsatzung sollte geändert und die Übertragung von Geschäftsbereichen auf ehrenamtliche Beigeordnete nicht mehr vorgesehen werden“. Die drei Geschäftsbereiche sind dann auf beide Hauptamtliche aufzuteilen. Das wäre das „Gebot sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung“. Die Prüfer bitten, der Gemeinderat möge sich mit der „Problematik befassen und über das Ergebnis berichten“.  

Dezernatsverteilungsplan 2017 - 2019

Die Folgen: Mitarbeiter*innen der 3 Geschäftsbereiche sind auf 4 Dezernate (BM und 3 Beigeordnete) verteilt. Mit der Konsequenz, dass nicht wenige gleich 2 Chefs haben.
Der Rechnungshof stellt hierzu fest: “Kein Fachbereich gehörte vollständig zu einem Dezernat. Die Aufbauorganisation sollte so gestaltet werden, dass jeder Fachbereich vollständig zu einem Dezernat gehört“. Hierzu antwortete die Verwaltung: „Die Verwaltungsleitung sehe die derzeitige Verwaltungsgliederung als sachgerecht und angemessen an“. Das Haßlocher Mischsystem.
Laut Rechnungshof würde verkannt werden, „dass es anderen Verwaltungen bereits gelungen ist, durch eine straffere und eindeutigere Aufbauorganisation deutliche Synergieeffekte (förderlich für den Zusammenhalt) zu erzielen“. „Nachteile für die Arbeitsabläufe“ seien nicht eingetreten. „Vergleichbare Gemeinden haben ihre Verwaltung lediglich in ein (z.B. Stadt Wittlich) oder zwei Dezernate (z.B. Stadt Germersheim) gegliedert“.
„Eine Mitarbeiterin ein Mitarbeiter sollte zur Vermeidung von Interessenskonflikten oder Kompetenzstreitigkeiten grundsätzlich nicht mehreren unmittelbaren Vorgesetzten unterstellt werden“. Kann das der Motivation oder dem Einsatz förderlich sein?
„Die Möglichkeiten zur Optimierung der Verwaltungsgliederung sollten nochmals
überdacht werden“, so die Prüfer.

Dezernatsverteilungsplan 2022

Mitarbeiter*innen Verteilung der 3 Fachbereiche, aktuell:

Die Auflagen des Rechnungshofes werden weiterhin ignoriert.
Für das Haushaltsjahr 2022 stockte der GR die Personalkosten um 114.760 € auf. Somit erhöhen sich diese am 1.1.2022 von 3.567.744 auf 3.682.504 €.
Der Investitionskreditbedarf in 2022 sei 5.830.720 €.

In einer Demokratie hat ein Presseorgan mit Monopolstellung eine besondere Verantwortung. Komplette Wahrheiten sollten ans Tageslicht kommen. Siehe auch: Bürgschaften und Dienstfahrzeuge. Rechnungshof:
https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/gemeinde-buergschaften_a359150
https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/dienstfahrzeuge-in hassloch_a361184

Autor:

Günter Moses aus Haßloch

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