Gut informiert Rechnungshof RLP prüfte
Nutzung Dienstfahrzeuge legal?

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Speyer, 21. Januar 2022. Prüfungszeitraum: 2017 - 2019
„Diese Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs sind laut GemO öffentlich auszulegen“. Gegen eine Veröffentlichung im Internet würden „Rechte des Rechnungshofs nicht entgegenstehen“.
Eine Veröffentlichung erfolgte bisher nicht. Am 16. 2. 2022 beriet der GR über die Prüfung. Darüber berichtete die Presse nicht. Im Folgenden Ausschnitte aus dem 125 seitigen Bericht, als Zitate.
Dienstfahrzeuge
„Die Gemeinde leaste im Prüfungszeitraum personengebundene Dienstfahrzeuge für den Bürgermeister, die jeweiligen haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten sowie den geschäftsführenden Beamten. In den Überlassungsverträgen mit den Personen war die
unbegrenzte entgeltliche private Nutzung der Dienstwagen zugelassen worden.
Berechtigter Personenkreis
I
m September 2019 hatte der Gemeinderat die „Richtlinie der Gemeinde Haßloch zur Überlassung von personengebundenen Dienstfahrzeugen beschlossen. Danach änderte sich nichts. „Als Berechtigte waren nach der Richtlinie die gleichen Personen vorgesehen wie bisher, sofern sie „jährlich mindestens 1.500 Kilometer an Dienstfahrten durchführen“.

Es wäre die Frage zu klären, warum ein hauptamtlicher Beigeordneter deutlich mehr (5 mal) dienstliche Fahrten zurückzulegen hatte als der Bürgermeister?
„Der Dienstreisebedarf der ehrenamtlichen Beigeordneten betrug 2017 bis 2019 im Verhältnis zu den durchgeführten Privatfahrten im Durchschnitt 5,7 %, der des geschäftsführenden Beamten 13,7 %“.
Der Rechnungshof vermerkt hierzu, es sei nicht „Aufgabe einer Gemeinde als „Vermittlungsagentur“ überwiegend privat genutzte Kraftfahrzeuge für ihre Bediensteten zu beschaffen und zu unterhalten. Vergünstigte Konditionen des Behördenleasings stehe nicht zu.
Der Rechnungsprüfungsausschuss (des GR) habe sich aufgrund eigener Feststellung sowie des Kommunalberichts des Rechnungshofs mit der Thematik der Dienstfahrzeuge ausführlich beschäftigt.
"Daraufhin erließ der Haupt- und Finanzausschuss (..) eine Dienstwagenrichtlinie. „Die geringen dienstlich veranlassten Jahresfahrleistungen der ehrenamtlichen Beigeordneten und des geschäftsführenden Beamten rechtfertigen eine Dienstwagenüberlassung nicht“.
„Ein ehrenamtlicher Beigeordneter hatte 2017 für seine Privatfahrten 10.045 anstatt 8.691 € zu erstatten. Die Differenz in Höhe von 1.354 € hatte die Verwaltung nicht zurückgefordert.
Dem hauptamtlichen Beigeordneten errechnete die Verwaltung für 2017 einen um 763 € überhöhten Erstattungsbetrag.
Die Abrechnungen sind zu überprüfen und soweit noch möglich, überzahlte Beträge zurückzufordern“, so die Prüfer. Über die Schadensregulierung wäre die Öffentlichkeit zu informieren. „Für entstandene Schäden ist ein Ausgleich herbeizuführen“, stellten die Prüfer fest.
„Die Gemeinde ist nur berechtigt, freiwillig auf das Gemeindegebiet bezogene öffentliche Aufgaben zu übernehmen“. Der Erwerb von „Vermögensgegenstände“ ist nur gestattet, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“.Überwiegend privat genutzte Kraftfahrzeuge würden nicht darunter fallen, so der Rechnungshof
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
"Die Bruttoleasingraten (Miete) betrugen in den Jahren 2017 bis 2019 zwischen 140 € und 680 € je Fahrzeug. Der Fahrzeugwert der geleasten Dienstwagen schwankte zwischen 24.009 € und 69.270 €, je nach Typ, Motorisierung und Sonderausstattung".
Privatnutzung
"Sämtliche Nutzer von personengebundenen Dienstwagen profitierten von den günstigeren Konditionen der Behörde".

In einer Demokratie sollen komplette Wahrheiten ans Tageslicht kommen. Fortsetzungen folgen. Siehe auch: Bürgschaften Rechnungshof:
https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/gemeinde-buergschaften_a359150

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Autor:

Günter Moses aus Haßloch

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