Bau einer Logistikhalle ist immer noch möglich - gewollt?
Neuestes von der Logistikfront. Verzögerung?

Demo Januar 2019
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Anfrage in Sitzung Bauausschuss GR Haßloch, 24. Juni 2021.                                                                                                                               Ein Mitglied fragte nach dem aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens im Industriegebiet Süd. Nach dem Erlass einer Veränderungssperre vom März 2019 (auf Antrag von HLL, DIE GRÜNEN zogen ihren Antrag zurück, vom Januar 2019) kann die Bebauung dort neugestaltet werden. Das muss bis März 2022 erfolgt sein, danach verliert die Veränderungssperre ihre Gültigkeit.
Die Antwort der Bauverwaltung war wenig konkret, sie baut wegen Corona auf weitere Verlängerung der Sperre, nach den Sommerferien soll das Thema in die Gremien. Auf die Nachfrage warum die Aufhebung des alten, noch bestehenden Bebauungsplanes aus 1974/1986 nicht vollzogen sei gab es folgende Antwort: Viel Arbeit, ein kompliziertes Verfahren und wegen einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Gemeinderat hat die Aufhebung des 1988er Planes bereits im März 2019 beschlossen. Begründung: „Der Ratsbeschluss des Bebauungsplans vom 10.02.1988 wird aufgehoben“. Insbesondere im Falle von deren Unwirksamkeit soll der Plan (..) nicht wieder aufleben“.
Der Beschluss ist bisher nicht im Amtsblatt veröffentlicht! Er ist daher nicht rechtsgültig! Es gilt weiterhin der Plan von 1988. Die Kreisverwaltung hat so weiterhin die Entscheidungsgewalt, nicht das Rathaus.
Laut aktueller Antwort der Verwaltung fehlen noch Gutachten und es werde mit dem Anwalt (der Verwaltung) abgestimmt. Ein fachanwaltliches Gutachten aus November 2020 von Dr. Werner Finger, Fachanwalt und Lehrbeauftragter für das Fach „Öffentliches Baurecht“ existiert bereits. Danach hat die

Kommune uneingeschränkte Planungshoheit.

Es sei ein komplett neuer Bebauungsplan aufzustellen, der Bisherige ist noch rechtsgültig. Der Bau eines Logistikzentrums, auch kleinteilig, sei verhinderbar! Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22.Oktober 2020 kann: „großflächige Nutzungsmöglichkeiten aufgegeben und durch eine kleinteilige Nutzung in Gewerbe- oder Mischgebieten ersetzt“ werden.                   Fazit: Wie GR entscheidet ist rechtsgültig!

Was verbirgt sich hinter der Verzögerung, dem Taktieren? Gemeinderat und eine deutliche Bürgermehrheit wollen an dieser hinteren Ecke kein Logistikunternehmen. Sie wollen Tag und Nacht mit dem Westwind keine verpestete Luft aus über 700 LKW Auspuffen über ihren Dächern haben.
Der Ratsbeschluss vom Dezember 2018 lautet u.a.: „Planungsziel ist die Steuerung der Zulässigkeit industrieller und gewerblicher Anlagen, (…). Hinzu kommen Steuerungsmöglichkeiten der Lärmreduzierung und anderer Umweltbelange". Ja, bitte, dann ist der noch bestehende Plan außer Kraft zu setzen! Wie: Beschluss ins Amtsblatt. Geschieht dies nicht und die Veränderungssperre platzt im März 2022, dann kann Hillwood loslegen.

Der Verein Bürgerengagement e.V. hat für Samstag, 10.Juli ein Infostand am Rathausplatz beantragt.
Siehe: https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/logistikhalle-durch-die-hintertuer_a291765
            https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/auswirkungen-von-

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Autor:

Günter Moses aus Haßloch

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