Gut informiert . Raum für Windräder um Haßloch
Entwicklung Windkraftanlagen

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Der Windenergie muss laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.2009 eine Gemeinde „substanziellen Raum“ für deren Nutzung gewähren. (Urteil vom 15.09.2009 - BVerwG 4 BN 25.09 - Rn. 8). Die Verwaltung muss seitdem abwägen ob sie ausreichend „substanziellen Raum“ vorweist um dem Gesetz zu genügen.
Die Gesamtfläche der Gemarkung Haßloch beträgt ca. 3.995 ha. Seit 2005 ist im Nordosten der Gemarkung eine „Konzentrationszone“ für Windenergieanlage (WEA) (2 Windräder) mit ca. 37 ha dargestellt. Das sind ca. 0,9 %.

Für den gleichzeitigen Bau eines 3. Windrades fand sich damals kein Investor. Ein drittes Windrad sollte 2023 kommen.

Oktober 2021

Prokon Regenerative Energien eG" kündigt an, dass im Frühjahr 2023 neben den bestehenden beiden Anlagen in der Gemarkung „Lüssen“ sich ein drittes Windrad drehen werde. Noch im November will das Unternehmen bei der Kreisverwaltung einen Bauantrag für die ausgewiesene Vorrangfläche einreichen.

März 2022, drittes Windrad 2024?

In zwei Jahren soll bei Haßloch ein drittes Windrad in der Nähe der beiden seit 2005 bestehenden in Betrieb gehen, das berichtete im März 2022 DIE RHEINPFALZ. Die Prokon Windpark Haßloch GmbH (Tochtergesellschaft der Prokon Regenerative Energien eG) habe im Februar ihren Bauantrag bei der Verwaltung eingereicht. Die Fa. rechnet damit, dass die WEA im März 2024 in Betrieb gehen könne. Die beiden seit 18 Jahren in Betrieb befindlichen Windräder errichtete die Fa. juwi, Kirchheimbolanden/Wörrstadt. Deren zu beobachtender Stillstand hat oft als Ursache Stromerzeugung im Überschuss. Kohle- und Atomkraftwerke lassen sich nicht abschalten, Windräder aber problemlos.
Der Bau des neuen Windrades soll nach Vorstellung von Prokon „öffentlichkeitswirksam begleitet werden, um transparent darzustellen, was vor Ort geschehe“. Die Verbundenheit der Bürgerschaft mit erneuerbaren Energieanlagen kann mit einem Bürgerbeteiligungsmodell ein vielfaches höher sein. Ähnlich den in Kommunen bestehenden Modellen gilt es dies zu organisieren. Wann kommt in Haßloch der Energiewende-Durchbruch zur Eigenstrom Erzeugung?
Die Stromproduktion des dritten Windrades soll laut Hersteller elf Millionen kWh pro Jahr betragen.
Die Abstände zur Wohnbebauung sind laut Prokon: 1,5 Kilometer nach Böhl, 1,4 Kilometer nach Haßloch und 2 Kilometer nach Meckenheim.

Febr. 2023 Windrad in der Warteschleife. Was ist los?

Zweifel sind wegen der geplanten Umsetzung eines dritten Windrades aufgekommen. Der Betreiber habe vor über einem Jahr Bauantrag eingereicht. Seit „Mitte 2022 habe sich nichts mehr getan“.
Das Fernstraßenbundesamt in Leipzig lehnt diesen Standort ab. „Die geplante Anlage stehe zu nahe an der Autobahn“, so deren Stellungnahme. Bis vor kurzem war die obere Landesstraßenbaubehörde, in RLP der Landesbetrieb Mobilität (LBM), in Speyer zuständig. Ist das deutscher Behördenirrsinn? Das zunehmende übergeordnete Interesse am Ausbau erneuerbarer Energie verlangt zügigere Abwicklung von Bauanträgen. Wie das Verfahren weitergehe liege bei Prokon so ein Kreissprecher.
Die Kosten des Haßlocher Projekts sind von Anfang 2022 von rund fünf Mio. auf 6,5 bis 8 Mio. Euro geklettert. Manuel Wagner, Projektentwickler bei Prokon: „definitiv“ wolle Prokon Windenergieanlagen (WEA) in Haßloch bauen.
Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für RLP vom Juli 2022 haben Kommunen bis 31.12.2027 einen Flächenbeitragswert von 1,4 % nachzuweisen. Für Haßloch wären dies 56 ha.
Bis 31.12.2032 einen Flächenbeitragswert von 2,2 %. Für Haßloch wären dies 88 ha.
Im November 2022 legte das Planungsbüro Piske, Lu`hafen eine Studie mit Empfehlungen vor.
   A)  Der bestehende Flächenbeitrag im Nordosten südlich der A 65, zwischen der Ostumgehung und Böhl, Gemarkung   „Lüssen“, von 37 ha auf 53 ha   ausweiten.
   B)   Im Nordwesten zwischen der A 65 und der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebiets Nord eine zweite, neue „Potenzialfläche“ offiziell ausweisen: 42 ha oder nur ca. 22 ha.

Potenzialfläche 2.   Quelle: Planungsbüro PISKE Untersuchung-Windenergienutzung, November 2023
Windhöffigkeit: in 100 m Höhe zw. 5,4 m/s und 5,6 /s; in 160 m Höhe zw. 5,6 m/s und 5,8 m/s.
Mit beiden Potenzialflächen und 1,9 % wären die Bedingungen bis 2027 erfüllbar. Ein Ausschuss des Gemeinderates stimmte im Januar 2023 einstimmig zu.
„Windkraft war zu Jahresbeginn wieder der wichtigste Energieträger für elektrischen Strom in Deutschland - vor der Kohle“, so in der Tagesschau am 7.6.2023. Insgesamt stammten 32,2 % des Stroms aus Windenergie, der Anteil von Kohle lag bei 30,0 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt vom 7.6.23.

Autor:

Günter Moses aus Haßloch

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