Gut informiert - Kein Lärmschutz
BVE-Ausschuss lehnt zweimal ab

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Warum lehnt zum zweiten Mal in 4 Wochen eine Mehrheit drei Anträge ab? Der zuständige Beigeordnete (CDU) antwortete Anfang Januar 2025 im Rathaus auf entsprechende Frage rigoros: „T30 ist politisch nicht gewollt“! Die genannten Begründungen sind daher Hilfsargumente ohne Studienbeweise.
Lärmschutz für alle
Die vom Land vorgegebene und von der Gemeinde finanzierte Lärmaktionsplanung wurde im Oktober 2021 vorgelegt.

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Auf dieser Studie gründeten sich Anträge von den Fraktionen DIE GRÜNEN Februar 2022 „für Tempo 30 überall“ und im Januar 2022 von AfD: „Einrichtung von „Tempo 30“ in der Moltke- und Bismarckstraße ab der Richard-Wagner-Str. bis zu dem Kreisel „Böhler Straße.“
Beide Anträge wurden im Februar 2022 vertagt. Nun 3 Jahre später erfolgt erstmals wieder die Behandlung. Jetzt war mit der Koalitionsmehrheit die Ablehnung gesichert.
Die Anträge von DIE GRÜNEN und der Verwaltung für „eine flächendeckende Ausweisung von Tempo 30“ in L 532 lehnte am 15. April 2025 die Mehrheit von CDU/SPD/FWG/AfD ab. Der BVE-Ausschuss setzte mit der Mehrheit von CDU/SPD/FWG auch am 22, Mai 2025 dem erneuten Antrag von AfD mehrheitlich ein klares Nein entgegen.

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Thomas Weisbrodt (AfD) begründete am 22.5. ihren Antrag:“ Im Straßenverlauf (Moltke-Bismarckstr.) gebe es stark frequentierte Ladengeschäfte, die Packstation der DHL, Schulwegkreuzungen und Pendlerströme zum Bahnhof. Tempo 30 trage somit „erheblich zur Verkehrssicherheit“ bei“. Nicht zu vergessen: Der Stressfaktor wird durch das geplante Ärztezentrum in der Moltkestraße noch zunehmen.
In den vergangenen 10 Jahren sei die Geschwindigkeit nicht die alleinige Ursache von Unfällen gewesen, so Daniel Mischon (CDU). Tempo 30 sei daher nicht zu begründen. Er nannte Gründe: Zu knappes Vorbeifahren, hohes Verkehrsaufkommen, unübersichtliche Parkverhältnisse, Missachtung der Vorfahrt. Die Behörden empfehlen seit 2021 „T 30 km/h tags und nachts aus Sicherheitsgründen sowie als Lückenschluss“. T 30 könne den Verkehrsfluss beeinträchtigen, so das Nein weiter: „Beide Straßen würden wesentliche Verkehrsachsen darstellen: für Durchgangs- und Lieferverkehr und die Erreichbarkeit von Geschäften“. Vom Umweltbundesamt (UBA) klar verneint.
Das UBA befasste sich mit „den Wirkungen von T 30 an Verkehrsstraßen“: „Eine Senkung auf T 30 hat innerorts in der Regel keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit (Verkehrsfluss) einer Straße“, Zeitverlust? Die „Sättigungsverkehrsstärke“ hänge vom zeitlichen Abstand der Fahrzeuge ab, so das UBA.

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Herr Mischon weiter: Es könne zur Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Straßen führen. Zitat aus LAP 2021, Seite 23: „Verdrängungseffekte können aufgrund fehlender leistungsfähiger Straßen ausgeschlossen werden“. Verkehrszählung 2017: Bismarckstr. bis 4 500 und Moltkestr. 4 900 Fahrzeuge täglich.

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Es ist noch nicht bis zum Rathaus vorgedrungen, dass zunehmend Bewohner dieser Straßenzüge über Lärm und rasende PKW verzweifeln. Wem es in dieser Ost-West-Achse zu langsam ist sollte auf die Umgehungsstraßen ausweichen. Warum wurden diese gebaut?
Fazit sei, so Herr Mischon, dass wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen des „Lärmaktionsplanes (LAP) der Antrag abzulehnen sei“. Welche konkret?
In der L 532 ist T 30 im LAP explizit wärmstens empfohlen, aber dennoch abgelehnt worden. Im LAP geht es um Maßnahmen zur Lärmminderung: 30 km/h tags und nachts auch auf den restlichen Straßen. Davon war im Rathaus kein Wort zu hören.

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Seit 5 Jahren bestimmen die Kommunen selbst über die Tempos in ihren Straßen, das ist der rechtliche Rahmen.
Erfahrungen aus Baden-Württemberg
Der 1. Beigeordnete und zuständige Dezernent, Carsten Borck (parteilos), regte an, mehr Schilder anzubringen und mehr zu überwachen. Marcel Wirdemann (CDU), Beigeordneter, kündigte für die Kreuzung Taubengasse/Bismarckstraße bauliche Veränderungen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Also ist sie mit Tempo 50 Km/h nicht gegeben. Auch hier neue Schilder und Baukosten statt mit einheitlich T 30 das zu vermeiden!
Mit T30 führt es auch ohne Kontrollen zu einem Rückgang der Geschwindigkeiten, so die Studien von UBA.

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Auswirkungen auf die Gesundheit: Lärmdruckwerte sollen 67 dB tags und 57 dB nachts für Haßl in gesamter Ortslage nicht überschritten werden. Diese Werte werden in den beiden letzten T 50 Km/h Straßenzügen permanent übertroffen! Laut LAP können Beschränkungen auf T 30 km/h“ innerorts tags und nachts angeordnet werden“.

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„In Haßloch ist das Ruheempfinden ein wichtiger Faktor zur Stressminderung, Erholung und Aufenthaltsqualität“.
Siehe: Leserbrief 22.5.
https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-community/laermschutz-abgelehnt_a648057
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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