Frankenthal: Fünfter Werktag unter 150
Terminshopping ab Freitag wieder möglich

Das gilt ab heute in Frankenthal. | Foto: Gisela Böhmer
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Frankenthal. Mit einem Inzidenzwert von 104,6 am Mittwoch lag Frankenthal fünf Werktage in Folge unter dem Schwellenwert von 150. Damit darf der Handel ab Freitag, 7. Mai, wieder Terminshopping anbieten.

Die Voraussetzungen für das so genannte „Click & Meet“: Der Zutritt ist nur einzelnen Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung und für einen fest begrenzten Zeitraum gestattet. Pro 40 Quadratmeter darf ein Kunde bedient werden. Kunden müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf und beim Einkauf eine medizinische Maske tragen. Die Kontaktdatenerfassung bleibt ebenfalls Pflicht. Darüber hinaus dürfen Geschäfte keine Waren verkaufen, die über das übliche Sortiment hinausgehen.

Mit Inkrafttreten des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes mussten in Frankenthal ab dem 26. April viele Händler ihre Geschäfte schließen und durften nur noch „Click & Collect“ – also Abholung vor Ort – anbieten. Die „Bundesnotbremse“ sieht diesen Schritt vor, wenn der Inzidenzwert von 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist. Die Rücknahme ist erst wieder möglich, wenn diese Grenze an fünf Werktagen unterschritten wird. Sonn- und Feiertage werden bei Unterschreitung nicht mitgezählt.

Bereits seit Mittwoch, 5. Mai, sind Schulen wieder für den Wechselunterricht geöffnet und Kindertagesstätten zurück im Regelbetrieb. Hier war die Unterschreitung des Schwellenwerts von 165 maßgeblich.

Eine Liste der RKI-Inzidenzwerte, die Grundlage der Öffnungen und Schließungen sind, wird unter www.corona-frankenthal.de veröffentlicht. ps

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Hintergrund – bereits berichtet
Bundesnotbremse gilt seit 24. April

Seit Samstag, 24. April, ist das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, Paragraph 28b, in Kraft. Die „Bundesnotbremse“ greift in allen kreisfreien Städten und Landkreisen, deren Inzidenzwert über 100 liegt. Da die am Freitag kurz vor Mitternacht veröffentlichte 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz keine abweichenden Regelungen für kreisfreie Städte und Kreise mit Inzidenzen über 100 enthält, gilt die Bundesnotbremse auch für Frankenthal.

Mit einem Wert bei dem Frankenthal nicht nur die 100er-, sondern auch die 150er-Marke an mehr als drei Tagen in Folge überschreitet, gelten im Handel weitere Einschränkungen. Diese gelten seit 26. April.

Darüber hinaus erlässt die Stadtverwaltung Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung, die die Maskenpflicht in der Innenstadt verlängert.

Die Regelungen des Bundesgesetzes im Überblick

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Dies gilt laut Bundesinfektionsschutzgesetz verpflichtend auch für den privaten Bereich. Religiöse Zusammenkünfte und Versammlungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestattungen dürfen mit maximal 30 Trauergästen stattfinden.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt zwischen 22 und 5 Uhr. Zwischen 22 und 24 Uhr ist körperliche Bewegung im Freien und alleine erlaubt. Es sind weiterhin triftige Gründe festgelegt, bei denen die Ausgangsbeschränkung nicht gilt: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Handel und Gewerbe
Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel dürfen geöffnet bleiben.

In allen weiteren gewerblichen Einrichtungen dürfen, wenn der Inzidenzwert an drei Tagen über 150 liegt, nur noch Abhol-, Liefer- und Bringdienste angeboten werden. Die Möglichkeit zum Terminshopping entfällt in Frankenthal ab Montag, 26. April. Wettannahmestellen müssen komplett schließen.

Gastronomie
Die Gastronomie bleibt im Innen- und Außenbereich geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Straßenverkauf sind unter Berücksichtigung der Ausgangsbeschränkung erlaubt. Lieferdienste dürfen auch nach 22 Uhr Essen ausfahren.

Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege bleiben unter Einhaltung der Maskenpflicht (medizinische Masken) erlaubt. Bei Besuch von Fußpflege und Friseur müssen Kunden ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Sport
Sport ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs dürfen kontaktlos im Freien in Fünfergruppen trainieren. Trainer müssen ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Schulen und Kitas
Ab Montag, 26. April, wechseln alle Frankenthaler Schulen in den Fernunterricht. Eine Notbetreuung bis Klassenstufe sieben wird eingerichtet. An den Kindertagesstätten wird der Regelbetrieb ausgesetzt. Eine Notbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern oder mit besonderem Förderbedarf findet statt. Ein schriftlicher Nachweis des Bedarfs ist nicht erforderlich.

Außerschulische Bildungseinrichtungen wie VHS, Musik-, oder Malschulen dürfen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten.

Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt weiterhin in der Innenstadt: in der gesamten Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Auf Sitzgelegenheiten im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m darf der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Rauchen ist weiterhin nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt.

Im Öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die verschärft Maskenpflicht (FFP 2 oder vergleichbare Masken).

Lockerungen sind in den einzelnen Bereichen erst wieder möglich, wenn die Schwellenwerte (100 – 150 -165) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden. Die tagesaktuellen Inzidenzwerte und eine Übersicht über die Entwicklung der Zahlen veröffentlicht die Stadtverwaltung auf der Website www.corona-frankenthal.de

Autor:

Gisela Böhmer aus Frankenthal

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