Public Viewing zur WM 2026: Stadt Frankenthal erlässt Allgemeinverfügung
- WM-Spiele gemeinsam schauen: Frankenthal regelt Public Viewing
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Frankenthal. Kaum ist das 51. Strohhutfest beendet, rückt bereits das nächste Großereignis in den Fokus vieler Sportfans: die Fußball-Weltmeisterschaft 2026. Damit die Spiele auch in Frankenthal gemeinsam verfolgt werden können, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die öffentliche Übertragungen von WM-Partien im Freien unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Rechtssicherheit für Veranstalter und Gastronomen
Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer wird von Donnerstag, 11. Juni 2026, bis Sonntag, 19. Juli 2026, in Kanada, Mexiko und den USA ausgetragen. Aufgrund der Zeitverschiebung finden zahlreiche Begegnungen zu ungewöhnlichen Uhrzeiten statt.
Mit der nun veröffentlichten Allgemeinverfügung schafft die Stadt Frankenthal Rechtssicherheit für Veranstalter und Gastronomiebetriebe. Für WM-Spiele mit Anstoßzeiten zwischen 8 und 22 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) sind öffentliche Übertragungen im Freien grundsätzlich zulässig. Für diese Spiele ist keine gesonderte Einzelgenehmigung erforderlich.
Spätere Anstoßzeiten benötigen Ausnahmegenehmigung
Nicht von der Allgemeinverfügung erfasst sind WM-Partien, die nach 22 Uhr MESZ beginnen. Wer solche Spiele öffentlich übertragen möchte, muss bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde der Stadt Frankenthal eine gesonderte Ausnahmegenehmigung beantragen. Über entsprechende Anträge wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Mit der Regelung setzt die Stadt die bundesrechtlichen Vorgaben zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 um und orientiert sich zugleich an den Empfehlungen des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Ziel ist es, das öffentliche Interesse an gemeinschaftlichen Fußballübertragungen mit dem Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung in Einklang zu bringen.
Vorgaben zum Schutz der Nachbarschaft
Die Allgemeinverfügung enthält verschiedene Auflagen zum Schutz der Anwohner. So müssen Lautsprecheranlagen möglichst nachbarschaftsschonend betrieben werden. Der Einsatz von Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und vergleichbaren lärmintensiven Instrumenten ist nicht erlaubt. Außerdem muss die Beschallung unmittelbar nach Spielende eingestellt werden.
Die Regelung gilt an allen Spieltagen der Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026. Der Ausnahmezeitraum endet grundsätzlich spätestens um 24 Uhr. Geringfügige Überschreitungen, etwa durch Verlängerungen oder Elfmeterschießen in der K.-o.-Phase, sind jedoch zulässig.
Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nummer 26 veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Frankenthal abrufbar.
Fragen beantwortet die Immissionsschutzbehörde der Stadt Frankenthal. Ansprechpartner ist Patrick Schneider, erreichbar unter der Telefonnummer 06233 89-205 oder per E-Mail an buergerdiensteordnungundumwelt@frankenthal.de.
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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