Klare Regeln für saubere Straßen in Frankenthal – Mehrheit der Anlieger weiter ohne Gebühren

Die Frankenthaler Fußgängerzone | Foto: Jörg Puchmüller / Pressestelle FT

Frankenthal. Zum 1. Januar 2026 treten in Frankenthal eine neue Straßenreinigungssatzung und eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft. Die wichtigste Botschaft vorweg: Für den überwiegenden Teil der Frankenthalerinnen und Frankenthaler bleibt alles wie bisher. Über 90 Prozent der Anlieger reinigen ihre Straße weiterhin selbst und zahlen keine Gebühren. Neu ist: Dort, wo die Stadt selbst reinigt, erhebt sie dafür in Zukunft anteilig Gebühren. Zudem wurden weitere Straßen in die städtische Reinigung aufgenommen. Damit schafft die Stadt erstmals eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.

Warum neue Satzungen notwendig sind

Frankenthal war die letzte kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz ohne Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Einführung wurde aufsichtsrechtlich von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie vom Rechnungshof gefordert. Ab dem 1. Januar 2026 gelten nun klare, transparente und rechtssichere Regeln dazu, wer reinigt, wie oft gereinigt wird und wer die Kosten trägt.

Grundsatz bleibt: Reinigungspflicht liegt bei den Anliegern

Auch künftig gilt: Die Straßenreinigung ist grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Dazu zählen in der Regel Geh- und Radwege, die Fahrbahn bis zur Straßenmitte, Straßenrinnen sowie angrenzende Grün- und Seitenstreifen bis zu einer Breite von drei Metern. Die Reinigung muss mindestens einmal im Monat erfolgen, bei Bedarf auch häufiger. Chemische Unkrautvernichtungsmittel sind nicht erlaubt.

Wo die Stadt reinigt, fallen Gebühren an

In rund 70 Straßen und Plätzen übernimmt künftig die Stadt Frankenthal ganz oder teilweise die Reinigung. In diesen Fällen werden die Anlieger anteilig an den Kosten beteiligt, geregelt über die neue Gebührensatzung. Die Stadt trägt dabei einen Gemeindeanteil, da Straßen nicht nur den Anliegern, sondern auch der Allgemeinheit dienen.

Wer ist betroffen? – Die Reinigungsgruppen im Überblick

Um Zuständigkeiten und Kosten transparent darzustellen, wurde das Stadtgebiet in fünf Reinigungsgruppen eingeteilt:

Reinigungsgruppe I umfasst stark frequentierte Innenstadtbereiche wie die Bahnhofstraße, den Rathausplatz oder die Willy-Brandt-Anlage. Hier reinigt die Stadt bis zu viermal pro Woche. Die Anlieger beteiligen sich anteilig an den Kosten.
Reinigungsgruppe II betrifft weniger stark frequentierte Straßen in der Innenstadt, etwa Schlossergasse oder Sterngasse. Die Reinigung erfolgt mindestens einmal pro Woche durch die Stadt, ebenfalls mit anteiliger Kostenbeteiligung der Anlieger.
Reinigungsgruppe III umfasst Hauptverkehrsachsen und für den Verkehr bedeutsame Straßen wie die Albertstraße, Beindersheimer Straße oder Freinsheimer Straße. Hier reinigen die Anlieger Geh- und Radwege sowie angrenzende Grün- und Seitenstreifen bis drei Meter Breite. Die Stadt übernimmt die restlichen Flächen. Die Kosten werden anteilig umgelegt.
Reinigungsgruppe IV beinhaltet größere Plätze und öffentliche Parkflächen wie den Röntgenplatz, Parsevalplatz oder Jahnplatz. Die Anlieger reinigen Geh- und Radwege, die Stadt die übrigen Flächen. Auch hier erfolgt eine anteilige Kostenverteilung.
Reinigungsgruppe V betrifft alle übrigen Straßen, überwiegend reine Wohnstraßen. Diese werden mindestens einmal im Monat vollständig von den Anliegern gereinigt. Hier fallen auch weiterhin keine Gebühren an. Ein alphabetisches Straßenverzeichnis zeigt transparent, welche Straße welcher Reinigungsgruppe zugeordnet ist.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle Informationen sind in einer Sauberkeitsbroschüre zusammengefasst, die im Januar an alle Haushalte verteilt wird. Zusätzlich stehen unter www.frankenthal.de/sauber eine Übersicht der Straßen, häufig gestellte Fragen sowie die vollständigen Satzungen bereit. Für Bürger ohne Internetzugang liegt das Straßenverzeichnis ab dem 5. Januar 2026 an den beiden Empfangsschaltern des Rathauses und im Bürgerservice bereit. Die dortigen Mitarbeiter beantworten allgemeine Fragen zu den Satzungen. Tiefergehende Fragen beantwortet die Stadt außerdem telefonisch unter 06233 89 493 oder per E-Mail an sauberesfrankenthal@frankenthal.de Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer betont: „Ab dem 1. Januar 2026 gilt erstmals eine rechtssichere und faire Regelung zur Straßenreinigung. Für die meisten ändert sich nichts – dort, wo die Stadt reinigt, beteiligen sich die Anlieger an den Kosten. So sorgen wir gemeinsam für ein sauberes und lebenswertes Frankenthal.“ [red/rgb]

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Autor:

Reiner Bohlander aus Frankenthal

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