Inzidenz in Frankenthal zu hoch
Eine Woche auf - nun wieder zu

Leider hat Frankenthal eine Inzidenz von über 100. Damit wird es wieder verschärfte Maßnahmen geben. | Foto: Gisela Böhmer
  • Leider hat Frankenthal eine Inzidenz von über 100. Damit wird es wieder verschärfte Maßnahmen geben.
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Frankenthal. Die ersten Lockerungen taten der Bevölkerung gut, doch - völlig unabhängig davon - sind die Zahlen in der Stadt Frankenthal im Laufe der Woche über eine Inzidenz von 100 geklettert. 
Aus diesem Grund werden nun wieder Maßnahmen ergriffen, um die Zahlen zu senken. 
In einer neuen Verordnung erklärt die Stadt, was genau sich nun wieder ändert:

Hohe Inzidenz: Frankenthal erlässt neue Allgemeinverfügung

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 139,5 (Stand 12. März) liegt Frankenthal landesweit auf Platz drei der Städte und Landkreise und weit über dem Landesdurchschnitt von 53,8. Bereits seit Mittwoch und damit nun drei Tage in Folge hat die Stadt den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit muss Frankenthal laut der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung Maßnahmen ergreifen, um diese Zahl zu senken. Vor diesem Hintergrund erlässt die Stadtverwaltung eine neue Allgemeinverfügung, die die seit 8. März geltenden Lockerungen im Einzelhandel, Gewerbe, Sport und Freizeit wieder zurücknimmt. Kontakte in der Öffentlichkeit werden wieder auf den eigenen und maximal eine Person eines weiteren Hausstands reduziert. In den Schulen wird der Präsenzunterricht ab der fünften Klasse ausgesetzt. Eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr soll außerdem dazu beitragen, die Werte wieder nachhaltig zu senken. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 13. März in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich Freitag, 19. März. Eine Rücknahme der Einschränkungen ist laut Landesverordnung erst möglich, wenn der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 100 sinkt.

„Die erneuten Einschränkungen sind für uns alle ein Dämpfer, aber die Zahlen zwingen uns leider zum Handeln. Ich appelliere an alle Frankenthaler, die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, damit wir möglichst schnell wieder sinkende Werte erreichen und dann insbesondere der Geschäftswelt, aber auch unseren Kindern eine Perspektive bieten können“, so Oberbürgermeister Martin Hebich.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst eine Woche, sie ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und ist im Wortlaut inklusive detaillierter Begründung auf www.corona-frankenthal.de zu finden.

Die Regelungen im Überblick

Kontaktbeschränkungen

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich.

Handel und Gewerbe
Der Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Terminshopping für Einzelpersonen bzw. Angehörige eines Hausstands sind weiterhin möglich. Unter Einhaltung der in der Landesverordnung festgelegten Hygieneregeln und Zugangsbeschränkungen dürfen Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte und die die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen geöffnet bleiben. Auch der Wochenmarkt findet weiterhin statt.

Körpernahe Dienstleistungen

Kosmetik-, Tattoo-, Piercingstudios und ähnliche Betriebe, bei denen der Mindestabstand wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann, müssen wieder schließen. Optiker, Hörgeräteakustiker, Physiotherapie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, bleiben erlaubt. Auch Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.

Sport und Freizeit

Sport ist unter Einhaltung des Mindestabstands im Freien wieder nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, zulässig. Training in Gruppen ist wieder untersagt. Ausstellungen und Galerien müssen geschlossen werden. Gleiches gilt für die Stadtbücherei. Der Abholservice für Medien bleibt bestehen. Die Musikschulen dürfen im Einzelunterricht weiterhin öffnen.

Schulen und Kitas

In Abstimmung mit der für den Schulbereich zuständigen Landesbehörde, der ADD Trier, wird der Präsenzunterricht an den Frankenthaler Schulen ab Klassenstufe fünf ausgesetzt. Es findet in den weiterführenden Schulen wieder nur Fernunterricht statt. An den Grund- und Förderschulen bleibt es beim Wechselunterricht. Die Abitur- und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen finden wie geplant statt. Eine Notbetreuung für die Klassenstufen eins bis sieben bleibt eingerichtet.

In den Kindertagesstätten, die laut Landesverordnung, am Montag in den Regelbetrieb wechseln sollen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eltern, ihre Kinder wenn möglich weiterhin Zuhause zu betreuen.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr wird wieder eingeführt. In diesem Zeitraum ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Auch die neue Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich und der Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Großeltern und eigener Kinder – nicht aber Geschwister oder weiterer Verwandter zweiten Grades. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person). Die Ausgangsbeschränkungen brechen dürfen außerdem Wahlhelfer bei der anstehenden Landtagswahl und Personen, die der Stimmauszählung als Beobachter beiwohnen möchten.

Geschäfte müssen um 21 Uhr schließen. Gastronomische Betriebe dürfen hingegen auch nach 21 Uhr Essen ausliefern. Zwischen 21 und 6 Uhr gilt in allen Verkaufsstätten ein Alkoholverkaufsverbot.

Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit. Auch die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt in Kraft.

Weitere Informationen unter www.corona-frankenthal.de

Autor:

Gisela Böhmer aus Frankenthal

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