Bundesnotbremse greift in Frankenthal
Das gilt ab heute

Das gilt ab heute in Frankenthal. | Foto: Gisela Böhmer
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Frankenthal. Seit Samstag, 24. April, ist das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, Paragraph 28b, in Kraft. Die „Bundesnotbremse“ greift in allen kreisfreien Städten und Landkreisen, deren Inzidenzwert über 100 liegt. Da die am Freitag kurz vor Mitternacht veröffentlichte 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz keine abweichenden Regelungen für kreisfreie Städte und Kreise mit Inzidenzen über 100 enthält, gilt die Bundesnot-bremse auch für Frankenthal.

Mit einem Wert von 198,8 am  Samstag überschreitet Frankenthal nicht nur die 100er-, sondern auch die 150er-Marke an mehr als drei Tagen in Folge. Deshalb gelten ab Montag, 26. April, auch im Handel weitere Einschränkungen. Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab Montag, 26. April, wurde bereits am gestrigen Freitag bekanntgegeben. Die hierfür ausschlaggebende Grenze von einem Inzidenzwert von 165 wurde ebenfalls bereits überschritten.

Darüber hinaus erlässt die Stadtverwaltung Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung, die die Maskenpflicht in der Innenstadt verlängert.

Die Regelungen des Bundesgesetzes im Überblick

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Dies gilt laut Bundesinfektionsschutzgesetz verpflichtend auch für den privaten Bereich. Religiöse Zusammenkünfte und Versammlungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestattungen dürfen mit maximal 30 Trauergästen stattfinden.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt zwischen 22 und 5 Uhr. Zwischen 22 und 24 Uhr ist körperliche Bewegung im Freien und alleine erlaubt. Es sind weiterhin triftige Gründe festgelegt, bei denen die Ausgangsbeschränkung nicht gilt: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Handel und Gewerbe
Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel dürfen geöffnet bleiben.

In allen weiteren gewerblichen Einrichtungen dürfen, wenn der Inzidenzwert an drei Tagen über 150 liegt, nur noch Abhol-, Liefer- und Bringdienste angeboten werden. Die Möglichkeit zum Terminshopping entfällt in Frankenthal ab Montag, 26. April. Wettannahmestellen müssen komplett schließen.

Gastronomie
Die Gastronomie bleibt im Innen- und Außenbereich geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bring-dienste sowie Straßenverkauf sind unter Berücksichtigung der Ausgangsbeschränkung erlaubt. Lieferdienste dürfen auch nach 22 Uhr Essen ausfahren.

Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege bleiben unter Einhaltung der Maskenpflicht (medizinische Masken) erlaubt. Bei Besuch von Fußpflege und Friseur müssen Kunden ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Sport
Sport ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs dürfen kontaktlos im Freien in Fünfergruppen trainieren. Trainer müssen ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Schulen und Kitas
Ab Montag, 26. April, wechseln alle Frankenthaler Schulen in den Fernunterricht. Eine Notbetreuung bis Klassenstufe sieben wird eingerichtet. An den Kindertagesstätten wird der Regel-betrieb ausgesetzt. Eine Notbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern oder mit besonderem Förderbedarf findet statt. Ein schriftlicher Nachweis des Bedarfs ist nicht erforderlich.

Außerschulische Bildungseinrichtungen wie VHS, Musik-, oder Malschulen dürfen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten.

Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt weiterhin in der Innenstadt: in der gesamten Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Auf Sitzgelegenheiten im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m darf der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Rauchen ist weiterhin nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt.

Im Öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die verschärft Maskenpflicht (FFP 2 oder vergleichbare Masken).

Lockerungen sind in den einzelnen Bereichen erst wieder möglich, wenn die Schwellenwerte (100 – 150 -165) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden. Die tagesaktuellen Inzidenzwerte und eine Übersicht über die Entwicklung der Zahlen veröffentlicht die Stadtverwaltung auf der Website www.corona-frankenthal.de

Die Landesregierung informiert auf www.corona.rlp.de

Wichtige Telefon-Nummern:

Corona-Infohotline der Stadtverwaltung
06233 7713232 (Mo.-Fr. 10 bis 14 Uhr)
Corona-Krisentelefon Frankenthal bei psychischen Krisen:
06233 3167 17 (Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr)
24-h-Hotline des Landes bei Verdacht einer Infektion:
0800 99 00 400
Patientenservice bei medizinischen Fragen:
116 117
Corona-Info-Hotline für Rheinland-Pfalz:
0800 575 81 00

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Autor:

Gisela Böhmer aus Frankenthal

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