Strafe ohne Urteil
Brand in betreutem Wohnen in Weisenheim am Sand
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Zum Brand in einem Betreuten Wohnen in Weisenheim am Sand sollte man eines erstmal sagen:
Gott sei Dank gab es keine Verletzten und/ oder Tote.
Heute erfuhr ich über einem ehemaligen Betreuer davon.
Dieser sagte mir, daß wohl jemand im Bett geraucht hätte und die Bewohner dann auch nicht mit einem Feuerlöscher hätten umgehen können.
Ob überhaupt ein Rauchmelder installiert war und ansprang, wird auch nicht erwähnt.
Rauchen im Bett ist mehr als fahrlässig, ABER ihm einen Mordvorsatz zu unterstellen ist überzogen und darf so nicht einfach ohne weitere Beweise erfolgen. Weil der Mensch psychisch krank ist, bedeutet nicht, daß er unter bösartigem Vorsatz handelte.
Ich selber kenne diese WG und einige aus der WG Weisenheim seit langem und auch die WGs in Frankenthal in der Eulenburg (die große und die kleine WG).
Schon vor langem, noch zu Zeiten einer Frau Toni W. mahnte ich an in allen WGs des Fördervereines Rauchmelder anzubringen.
Grundlage: Ich half damals in der kleinen WG in Frankenthal die Böden abschleifen. Frau Toni W., die in der kleinen WG in Frankenthal wohnte, rauchte im Bett. Frau W. s Kopfkissen aus Schaumstoff hatte ein Riesenloch vom Rauchen im Bett so groß wie ein Kinderkopf. Trotz Ermahnens rauchte sie weiter. Es wurde nicht sonderlich dahin gedrängt, das zu unterlassen.
Warum sieht man in so einem Unterlassen KEINE Verantwortlichkeit und Fahrlässigkeit?
Auf meine schriftliche Bitte damals an den Vorstand des Trägers, dem Förderverein für die Nachsorge und Rehabilitation psychisch Kranker e.V. Frankenthal, erhielt ich nie eine Antwort.
Damals bat ich darum in allen Wohngemeinschaften Rauchmelder zu installieren.
Denn auch das Haus in Weisenheim, in der damals schon eine WG des Fördervereines war, war sehr alt. Manche inneren Wände waren nicht kompakt, sondern nur aus Holzbalken, verfüllt mit Mörtel und Stroh.
Dies durfte ich damals feststellen, als ich 2 Zimmer renovierte, wovon in einem der Bewohner über seinem Bett ein großes Loch in die Wand gegraben hatte.
Das ist aber mehr als 30 Jahre her und es bleibt ein Wunder, daß nicht viel früher dort etwas geschah.
Dies ist aber auch wohl den Bewohnern und einer verantwortungsvollen Betreuung geschuldet.
Mein Ärger blieb immer, damals, daß meine Forderung nach Rauchmelder so wenig auf Interesse stieß.
Erst wie es ein paar Jahre später Gesetz wurde, installierte man dann auch in den Wohngemeinschaften Rauchmelder.
Aber ob diese noch immer in den WGs sind und ob sie gewartet werden, DAS wäre einmal wichtig zu wissen, besonders jetzt in diesem Fall. Was den Feuerlöscher angeht, so wurde der in den Wgs über Jahre nicht gewartet
.
Keiner wusste auch, wie man den bedient. Brandschutzübungen? Wann? Und auch jetzt wusste keiner der Bewohner mit dem Feuerlöscher umzugehen. Keiner war im Umgang angelernt.
Der Betreiber trägt da Verantwortung! Warum muss sich keiner der Betreuer rechtfertigen?
Warum wird jetzt OHNE BEWEISE um einen so dummen Mensch ein Mordszenario aufgebaut? Einem Mensch, der nicht ohne Grund in eine betreute WG kam?
Rauchen im Bett tun einige, UNABHÄNGIG von einer Erkrankung.
Zu halten ist wenig davon, aber das ist dann auch alles.
Der Vorwurf eines Mordvorsatzes ist eine Vorverurteilung, die im "Normalfall" so nicht so schnell geschieht.
Der Bewohner alarmierte Stunden vorher andere, das er im Treppenhaus Rauch rieche, was man als psychotische Fehlwahrnehmung einordnet.
Nur wenn er da schon, so etwas meldete, kann man ihm dann Vorsatz unterstellen? Kann es sogar sein, das er vielleicht nicht einmal direkt den Brand verursachte?
Könnte es sein, das dieses Mal der Schaden einfach so hoch ist, das ein Schuldiger Not tut?
Wobei nach meiner Ansicht nicht nur der unmittelbare Verursacher in Verantwortung zu nehmen ist, sondern noch mehr der, der in Fürsorge für ihn und die anderen Bewohner zu stehen hatte und immer noch steht.
Der Bewohner wird nicht mehr in eine WG vom Verein zurück können. Das kann der Verein ja entscheiden. Die anderen Bewohner werden in einem anderen Haus unterkommen.
Egal wie es ist, es ist nicht so einfach zu beurteilen, wie es den Anschein hat.
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Nachtrag am 23.06.2025 nach einem Gespräch mit einem der Mitbewohner:
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Eigentlich müsste ich den ganzen Artikel überarbeiten.
Nur würde das nicht mehr dem entsprechen, was ich unter einer ehrlichen und aufrichtigen Berichterstattung verstehe.
Mein Artikel wurde unter dem Eindruck eines Mordvorwurfes geschrieben, ausgesprochen vom SWR und dem Wissen, das der Brandverursacher vom Richter in die Forensik eingewiesen worden war.
Nun sagte mir der Mitbewohner Folgendes:
Der Thorsten... sei ein lieber Mensch, der seit ca. 20 Jahren in der Wohngemeinschaft lebt, mit keinem im Streit.
20 Jahre war er ohne schlimmere Symptome.
Da er selber gemerkt hatte, das er psychotisch wurde, hatte er sich von sich aus in die Sonnenwende (Psychiatrie in Bad Dürkheim) bringen lassen.
Dort musste er nach 4 Tagen wieder gehen, obwohl die Psychose noch nicht fort war.
Er hat dann nach seiner Aussage und der Aussage aller Mitbewohner nach dem Heimkommen noch im Bett geraucht, schlief darüber mit brennender Zigarette ein.
Die Brandmelder piepsten, es wurden alle wach.
Ein Feuerlöscher war vorhanden, hätte aber laut Aussage der Feuerwehr wenig mehr geholfen.
Ich hatte mich sehr aufgeregt. Weil auf der einen Seite ich über den ehemaligen Betreuer erfahren hatte, das wohl Unachtsamkeit der Auslöser war durch eine vergessene Zigarette, auf der anderen Seite ich erfahren durfte über die Presse, wie anders interpretiert wird, wenn ein Mensch mit einer psychiatrischen Erkrankung in den Fokus gerät.
Ich empfinde es als sehr hässlich, wie schnell einem Menschen übelste Motive unterstellt werden, ohne einen Anhaltspunkt dahin.
Ein Mordmerkmal ist die Heimtücke, der Vorsatz, den die Presse schon indirekt diesem Mann unterstellt.
Im Normalfalle würde gelten: "In Dubio pro Reo." Nur den Spruch scheinen Polizei, Ärzte und Richter nicht zu kennen?
Eine Unterbringung in der Forensik dürfte ohne Nachweis eines Vorsatzes nicht zu rechtfertigen sein. Oder ist eine Therapie nur etwas was mit Gewalt durchgesetzt wird, aber nicht angefragt werden kann?
Der Täter war nach Selbsteinweisung wegen beginnender Psychose nach 4 Tagen immer noch krank wieder heim geschickt worden.
Wo bitte ist da die Pointe?
Die Bearbeitung des Vorganges, der nun bei einem Sachbearbeiter in Ludwigshafen liegt, kann dauern. Dieser Herr hat noch sehr viel anderes zu bearbeiten. Bedeutet dies, das dieser arme Mann solange in der Forensik bleiben muss?
Jetzt wurde ein Mordvorwurf erhoben und ermittelt in diese Richtung ohne bisher einem bekannten Verdacht. Ein Mensch wurde per richterlichen Beschluss in der Forensik untergebracht. Wie lange wird er dort bleiben müssen? Bis sich eventuell herausgestellt, das der Vorwurf des versuchten Mordes ungerechtfertigt war?
Die Forensik muss nach Anweisungen des Richters handeln, kann selber nichts tun.
Der Mensch ist vorverurteilt durch seine psychiatrische Erkrankung.
Hilft dies irgend jemandem?
Auch wenn ich dem Förderverein für die Nachsorge und Rehabilitation psychisch Kranker e.V. Frankenthal sehr negativ gegenüberstehe, darf es nicht in übler Nachrede enden.
Deshalb entschuldige ich mich für meine Vorwürfe, die in dem Artikel fielen hinsichtlich der Rauchmelder und des Feuerlöschers.
Sie entstanden durch die Aufregung, ausgelöst durch den Brand selber und dann auch durch die Reaktionen der Presse.
So wie es mir jetzt gesagt wurde, haben sich die Betreuer und der Verein korrekt verhalten und sehr bemüht, im Sinne der zu Betreuenden die Situation zu meistern.
Deshalb ein Dank zum Abschluss und die Bitte: Sorgt dafür, das euer Bewohner in eine normalere therapeutische Einrichtung kommt. Holt euren Bewohner wieder heim, wenn es ihm besser geht.
Eine therapeutische Begleitung sollte auch mit Verantwortung sein.
Noch ein Nachtrag: Wie man mir nun mitteilte, betrachtet man meinen Artikel von Betreuerseite als Nestbeschmutzung.
Ich kann und will nicht verstehen, was man von Seiten des Fördervereines als solches ansieht.
Abgesehen davon, das ich vom Verein ja nicht bezahlt werde und auch anderweitig keinen Anlass zur übersteigerten Loyalität sehe.
Ich schrieb und schreibe aus meiner Betroffenheit heraus, weil ich will, das fürsorglich gerecht für die Betroffenen entschieden wird.
Wenn das nicht für jeden verständlich ist, so tut es mir zwar leid, aber ich werde weiter so ehrlich und aufrichtig schreiben, wie ich es vermag.
Autor:Maiken Liefeith aus Frankenthal |
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