Ladenöffnung flexibel handeln, Grenzgebiet zu Rheinland-Pfalz besonders betroffen
JUNG: Quadratmeterregelung bei Ladenöffnungen flexibel handeln - Teilöffnungen gerade für die Region Karlsruhe und Nordbaden zulassen

Karlsruhe/Stuttgart/Mainz. Zur aktuellen Berichterstattung, dass in Rheinland-Pfalz die Flächenregeln für die Ladenöffnungen ab der kommenden Woche flexibel gehandhabt werden, sagte der baden-württembergische FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) am Freitag in Karlsruhe (17.04.2020):

"Solange die zweifelhafte Abgrenzung nach der Verkaufsfläche in Baden-Württemberg umgesetzt wird, muss diese Regelung durch die Landesregierung in Stuttgart wenigstens flexibel gehandhabt werden. Besonders für die Region Karlsruhe und den gesamten nordbadischen Raum ist dies wegen der Nähe zu Rheinland-Pfalz sinnvoll.

Es muss infolgedessen Möglichkeiten zu Teilöffnungen geben, bei denen nur die gestatteten 800 Quadratmeter als Verkaufsfläche genutzt werden und der Rest der Fläche abgesperrt bleibt. Damit erhalten auch Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmeter die Möglichkeit, wieder aktiv am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Eine Aufrechterhaltung eines Totalverbots wäre nicht hinnehmbar, zumal in privilegierten Branchen ja ohnehin ohne Flächenbegrenzung Handel betrieben werden darf. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Abgrenzung nach der Verkaufsfläche falsch und abzulehnen ist. Das Kriterium ist nicht sachgerecht. Es wird auch nur in manchen Branchen angewandt. Das alles genügt nicht, um die schweren Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen."

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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