Corona-Zwangsschließungen: Hilfe für betroffene Fleischerei-Betriebe
Fleischereibetriebe haben Anspruch auf die Hilfsmittel der Bundesregierung, wenn Betriebsteile von den Zwangsschließungen seit November betroffen sind

Auf Nachfrage hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass auch Fleischereibetriebe unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Hilfsmittel der Bundesregierung wegen der seit November geltenden Zwangsschließungen für bestimmte Branchen haben. Hierzu sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) am Donnerstag in Berlin (17.12.2020):

"Nach einiger Verwirrung bei Betrieben in meinem Wahlkreis und der Region Karlsruhe über die Frage, ob auch Fleischereibetriebe, die z.B. im Bereich des Catering von den Zwangsschließungen seit November betroffen sind, Zugriff auf die sogenannten "Novemberhilfen" und weitere Hilfen haben, hat die Bundesregierung dies nun bestätigt. Zwar sind diese Hilfen nur bei Überschreiten eines Mindestausfalls verfügbar, aber das ist für die betroffenen Betriebe besser als vor dem Nichts zu stehen. Viele Betriebe aus dem Bereich der Fleischerinnung Karlsruhe betreiben neben dem reinen Verkaufsgeschäft auch noch einen Gastronomiebetrieb oder einen Cateringbetrieb. Diese sind durch die Zwangsschließungen seit Anfang November massiv betroffen. Nach den ursprünglichen Antragsunterlagen war der Eindruck entstanden, Fleischereibetriebe seien nicht berechtigt, für ihre Einnahmeausfälle eine Entschädigung zu beantragen. Ich freue mich, dass dies nun auf meine Nachfrage wie schon bei den Konditorei- und Bäckereibetrieben ausgeräumt werden konnte. Wenn die entsprechenden Grenzwerte überschritten werden, können auch Fleischereibetriebe für Ihre von den Zwangsschließungen verursachten Umsatzausfälle seit November Entschädigungen beantragen.

Ungeachtet dieser guten Nachricht habe ich allerdings kein Verständnis dafür, dass die "Novemberhilfen" noch immer nicht voll ausgezahlt werden können, weil die extra für diesen Zweck zu programmierende Software bis heute nicht zur Verfügung steht. Für dieses Versagen der Bundesregierung habe ich deshalb besonders wenig Verständnis, weil die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit dem Frühjahr 2020 vorgeschlagen hat, den Betrieben einfach, schnell und unkompliziert durch Verlustrückträge auf die Betriebsgewinne aus den Jahren 2019 und 2018 zu helfen, was direkte Abschlagszahlungen der Finanzämter zur Folge hätte. Das wäre ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand möglich gewesen und hätte den Betrieben unmittelbare Liquiditätshilfen geboten. Für den Staat wäre dies zudem aufkommensneutral gewesen." FDP Fraktion Bundestag FDP Baden-Württemberg Handwerkskammer Karlsruhe Kreishandwerkerschaft Region Karlsruhe #fleischerei #Novemberhilfen #CoronavirusLockdown ##karlsruhe #bruchsal #bretten #WEINGARTEN (TJ)

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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