Arbeitsmittel der besonderen Art
Gefährliche Flüssiggase in Tiefengeothermie-Anlagen

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Als Arbeitsmittel in TG-Projekten dienen u. a. Flüssiggase wie bspw. Pentafluorpropan, Isopentan, Isobutan, n-Butan. Ab der Menge von 30 Tonnen bedarf es einer immissionsschutzrechtlichen Zulassung. In einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden die örtlichen Rathäuser hierbei nur angehört.

Nach der Gefahrstoffverordnung werden TG-Kraftwerke durch die Verwendung erheblich höherer Flüssiggas-Mengen als STÖRFALLBETRIEBE eingestuft.

Mit der wie in Graben-Neudorf (GN) geplanten Menge Isobutan oder n-Butan von etwas über 80 Tonnen könnte man diese TG-Anlagen auch mit größeren Flüssigas-Tanklagern vergleichen, denn um etwas anderes handelt es sich hierbei im Grunde nicht.

Gefährliche Anlage direkt neben Wohngebieten

Hochkritisch zu sehen ist, dass man solch ein gefährliches TG-Kraftwerk nun in Waghäusel (ähnlich wie auch schon in Graben-Neudorf) in die direkte Nachbarschaft von Wohngebieten mit u. a. Kindertagesstätten ansiedeln möchte?
Bisherige explosive Vorgänge (bspw. in Harthausen 2013) scheinen bei derartigen Standortgenehmigungen für ein Regierungspräsidium Freiburg oder Karlsruhe unbedeutend zu sein?

Für die Kühlung der Arbeitsmittel benötigt man großflächige Luftkühleranlagen - eine erhebliche Lärmquelle. Für Graben-Neudorf wurde eine Lüfterfläche von 3.800 qm vorgesehen. Nach veröffentlichten Angaben des Projektbetreibers Deutsche Erdwärme GmbH kann dort künftig Lärm von bis zu 105 dB an den Lüftern entstehen.

Erwärmung des Mikro-Klimas rund um die Projekte

Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits im Juli 2022 dokumentierte, kann eine lokale Temperaturerhöhung rund um ein Tiefengeothermieprojekt stattfinden. Man kann dies auch mit dem Begriff „Erwärmung des Mikroklimas“ beschreiben. Die Region des nördlichen Landkreises Karlsruhe zählt im Sommer schon zu mit den heißesten Deutschlands.

Zitat aus einem Dokument der RP Karlsruhe zur letztendlich unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

„Über die Luftkondensatoren des Sekundärkreislaufes (ORC-Prozess) werden maximal 40 Megawatt Wärme sowie 0,4 Megawatt durch die Kühlung des Generators an die Umgebungsluft abgegeben. Das den Antragsunterlagen beigefügte Gutachten zu den Auswirkungen der Wärmeemissionen prognostiziert eine hierdurch hervorgerufene lokale Temperaturerhöhung von deutlich weniger als 1 °C (maximal 0,5 °C, Mittelwert 0,17 °C).“

Eine Erwärmung von nochmals durchschnittlich 0,5 Grad könnte grundsätzlich langfristige negative Auswirkungen auf die Ökologie im Umfeld der Anlage haben, auch wenn dies ein RP Karlsruhe im Augenblick wenig zu interessieren scheint.

Gigantische Lüfterkonzeptionen

Mit größeren und leistungsstärkeren Lüftern versucht man dem Problem der Außentemperatur-Abhängigkeit in den Sommermonaten zu begegnen. Infolge der Temperaturanfälligkeit ist es falsch, Tiefengeothermieprojekte als grundsätzlich grundlastfähig zu bezeichnen. Warum man sich mit solch einer wärmeempfindlichen Technik ausgerechnet auf den klimatisch doch sehr warmen Oberrheingraben konzentriert, lässt durchaus auf eine beabsichtigte künftige Lithiumförderung schließen.

Wie viel Lithium letztendlich im Oberrheingraben gefördert werden könnte, ist eher als eine spekulative Annahme der agierenden Investoren zu sehen. Gutachten des KIT lassen deutliche Zweifel an bereits vorab veröffentlichten Zahlen aufkommen. Die bisherige Ressourcenbewertung bezüglich Größe und Nachhaltigkeit ist mit großen Unsicherheiten behaftet:

https://link.springer.com/article/10.1007/s00767-022-00522-5
https://link.springer.com/article/10.1007/s00767-022-00523-4

Noch immer Probleme beim TG-Projekt Graben-Neudorf

Ob und wie das Projekt nach dem fragwürdigen Bohrloch-Desaster in Graben-Neudorf gerettet werden kann, steht weiterhin in den Sternen? Informationen hierzu mit detaillierten Angaben sucht man leider vergeblich.

Bei einem ersten, durchaus kostenintensiven Rückschlag verlor man ca. 1.000 Meter Bohrstrang, als ein Bohrkopf stecken blieb und man nach einer Teil-Betonierung einen Sidetrack bohren musste. Im zweiten Fall hat sich nun herausgestellt, dass die Zementierung hinter der installierten Verrohrung Fehlstellen aufweist:

Ob dies grundsätzlich nur an einer Stelle der Bohrung der Fall ist, darf sicherlich hinterfragt werden.

Auch auf der Firmen-Webseite sucht man vergeblich nach öffentlichen Informationen zum Thema. Das man schon in der Vergangenheit mit Detail-Informationen zu den Projekten geizte, ist gut bekannt, ähnlich wie eine praktizierte öffentliche Ausgrenzung von vielen Gegnern der Projekte beim Firmenauftritt in den sozialen Medien. Ein gefordertes mehr an öffentlicher Transparenz will man scheinbar nicht zugestehen.

Bürgerentscheid am 26.03.2023

Waghäuseler Bürger, die nicht zulassen möchten, dass Grundstücke der Stadt dem Projektbetreiber überlassen werden, haben beim anstehenden Bürgerentscheid am 26.03.2023 die Möglichkeit, dies mit einem „NEIN“ deutlich zu bekunden.

Vielen Dank!

Autor:

Jens Linowski aus Waghäusel

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