Hundesteuer wurde zum Jahreswechsel planmäßig angepasst
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Viernheim.
Zweite Stufe der beschlossenen Erhöhung tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Viernheim neue Hundesteuersätze. Für einen Hund beträgt die Steuer nun 96 Euro jährlich, für als gefährlich eingestufte Hunde 480 Euro. Die Anpassung geht auf einen Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2023 zurück und bildet die zweite Stufe einer damals beschlossenen, stufenweisen Angleichung.
Die Erhöhung ist Teil eines langfristigen Konzepts, mit dem die städtischen Gremien eine verlässliche und planbare Entwicklung der Hundesteuer sicherstellen möchten. Bereits zum 1. Januar 2024 war die Hundesteuer von 48 auf 72 Euro pro Jahr und Hund angehoben worden – ein Betrag, der zuvor seit 2019 unverändert geblieben war. Für gefährliche Hunde stieg die Steuer damals von 360 auf 420 Euro. Mit der nun umgesetzten zweiten Stufe ist die beschlossene Staffelung abgeschlossen.
In Viernheim sind aktuell rund 2.000 Hunde sowie 52 gefährliche Hunde gemeldet. Die Steuerbescheide mit den neuen Beträgen werden in den nächsten Tagen an alle Hundesteuerpflichtigen versendet.
Stufenweise Anpassung bringt Planungssicherheit
Bereits mit der Satzungsanpassung von 2019 hatte die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, die Hundesteuersätze künftig in regelmäßigen Abständen – spätestens alle fünf Jahre – zu prüfen. Mit der nun abgeschlossenen zweistufigen Erhöhung wurde dieser Auftrag umgesetzt. Durch die gestaffelte Anpassung wurde gleichzeitig Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung geschaffen und der Verwaltungsaufwand reduziert, da mehrere Einzelbeschlüsse entfallen konnten.
Auch nach der aktuellen Erhöhung liegen die Hundesteuersätze in Viernheim weiterhin unter dem Niveau vieler umliegender Städte. Anders als andernorts wird in Viernheim kein gestaffelter Satz für Zweit- oder Dritthunde erhoben – es gilt weiterhin ein einheitlicher Steuersatz pro Hund.
An- und Abmeldepflicht für Hunde
Die Stadtverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug angemeldet werden müssen. Gleiches gilt bei einer Abmeldung, etwa bei Umzug, Abgabe oder Tod des Tieres. Die Anmeldung kann direkt online über die städtische Homepage unter www.viernheim.de/hundesteuer, die ViernheimApp unter dem Menüpunkt „Service“ oder vor Ort im Bürgerbüro mit Terminvereinbarung erfolgen. Nicht gemeldete Hunde gelten als steuerlich nicht erfasst – das kann zu Nachforderungen und gegebenenfalls zu Bußgeldern führen.
Bei Fragen zum Thema Hundesteuer oder zu den Bescheiden können sich Bürgerinnen und Bürger an das Kämmereiamt, Abteilung Haushalts-, Finanz- u. Steuerwesen im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung), per E-Mail an hundesteuer@viernheim.de oder telefonisch unter 06204/988-276 oder -283 wenden.
Die gültige Hundesteuersatzung ist online abrufbar unter www.viernheim.de/hundesteuer red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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