Zweiter Rettungsweg für das Rathaus Ubstadt

Beim Rathaus in Ubstadt müssen aus Brandschutzgründen zwei Spindeltreppen errichtet werden.
  • Beim Rathaus in Ubstadt müssen aus Brandschutzgründen zwei Spindeltreppen errichtet werden.
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Zweiter Rettungsweg für das Rathaus Ubstadt
Beim Hauptgebäude und beim Nebengebäude werden Spindeltreppen errichtet

Da der Brandschutz gerade auch bei öffentlichen Gebäuden einen enorm hohen Stellenwert hat, wurde von verschiedenen Sachverständigen ein Brandschutzkonzept für das Rathaus in Ubstadt erarbeitet. Auf Grund der Tatsache, dass sowohl das Hauptgebäude, als auch das Nebengebäude unter Denkmalschutz stehen, wurde dieses Brandschutzkonzept sowohl mit dem Brandschutzsachverständigen vom Amt für Bevölkerungsschutz im Landratsamt in Karlsruhe, als auch mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt. Bei der Begehung mit den Fachleuten zeigte sich, dass die Decken in den historischen Gebäuden so gestaltet sind, dass es zwingend geboten ist für das 1. und 2. Obergeschoss des Hauptgebäudes und für das Obergeschoss des Nebengebäudes einen zweiten Fluchtweg vorzusehen. Deshalb wurde die Gemeinde vom Baurechtsamt des Landratsamtes Karlsruhe aufgefordert, diese zweiten Fluchtwege unverzüglich herzustellen. Nachdem ursprünglich geplant war, die Fluchttreppen von einer Gerüstbaufirma in Form von Gerüsttreppen auszuführen, hat der Gemeinderat jetzt in der vergangenen Sitzung einstimmig entschieden, dass stattdessen optisch wesentlich ansprechendere Spindeltreppen errichtet werden sollen. Entsprechend der Forderung des Landesdenkmalamtes sollen diese mit einer anthrazitfarbenen Beschichtung versehen werden. Eine Spindeltreppe wird am Hauptgebäude im rückwärtigen Bereich Richtung Personalparkplatz errichtet, eine weitere am Nebengebäude beim Seiteneingang. Sobald die offizielle Genehmigung für die Errichtung der beiden Treppen vorliegt, sollen diese so schnell wie möglich errichtet werden.

Autor:

Laura Böser aus Bruchsal

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