Lokales
Stadt Neustadt informiert über gelockerte Verordnungen bei Trauungen
Lockerungen bei Eheschließungen
Neustadt. Das Standesamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße informiert über Lockerungen bei Eheschließungen. Unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen können ab 14. Mai neben den Eheschließenden und den Standesbeamten*innen weitere acht Personen an Trauung teilnehmen. Sofern Paare einen Fotograf*in beauftragt haben, zählt dieser zur zulässigen Personenzahl. Alle Personen, die an der Trauung teilnehmen werden, müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen, die vorab dem Brautpaar zugeschickt...